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20.10.2011: Hagedorn: SPD zeigt klaren Handlungswillen bei Mutter-Vater-Kind-Kuren

Pressemitteilungen

Anlässlich der heutigen Beratungen zum Bundeshaushalt des Gesundheitsministeriums für 2012 erklärte die ostholsteinische Bundestagsabgeordnete und stellvertretende haushaltspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Bettina Hagedorn: „Wie ich bereits am 04. Oktober ankündigte, hat die SPD heute im Beisein von Gesundheitsminister Bahr im Haushaltsausschuss anlässlich der Etatberatung seines Hauses für 2012 einen neuen Vorstoß bei den Mutter-Vater-Kind-Kuren gemacht: Ich habe heute für die SPD im Haushaltsausschuss - wie auch schon am 29. Juni - beantragt, den Forderungen des BRH-Berichtes 1:1 zu folgen und dem rechtswidrigen Treiben der Krankenkassen bei deren restriktiver Bewilligungspraxis von Mutter-Vater-Kind-Kuren noch in diesem Jahr durch gesetzliche Klarstellungen endlich das Handwerk zu legen. – Leider konnte Schwarz-Gelb erneut keine Position beziehen und hat den Antrag von der Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen. Ich bin gespannt, ob CDU und FDP die Zeit bis zur Bereinigungssitzung am 10. November nutzen, um endlich Klartext gegenüber den Krankenkassen zu beziehen und unserem Antrag mit der Umsetzung der BRH-Empfehlungen zuzustimmen. Damit bleiben Herrn Gädechens noch gut zwei Wochen, um seine Fraktionskollegen – wie von ihm öffentlich angekündigt – von der Notwendigkeit einer härteren Gangart gegenüber den Kassen zu überzeugen und um den betroffenen Familien mit ihren Kindern sowie den gefährdeten Kurkliniken zu helfen.“

Hintergrund:
Der Bundesrechnungshof hatte festgestellt, dass bei der Bewilligung von Mutter-Vater-Kind-Kuren trotz klarer Gesetzeslage – seit 2007 gilt hier „ambulant vor stationär“ nicht mehr – die Krankenkassen mit dieser nicht gesetzeskonformen Begründung wider besseren Wissens Mutter-Vater-Kind-Kuren reihenweise ablehnen - Tendenz steigend: Im ersten Halbjahr 2011 lag die Ablehnungsquote von Anträgen bundesweit bei 35% (im Vergleichszeitraum 2010 bei 32%), teilweise ist es bei einzelnen Kassen noch schlimmer geworden (DAK und BKK: von 31% Ablehnungen im ersten Hj. 2010 auf 38% Ablehnungen im ersten Hj. 2011). Die Anzahl erfolgreich beschiedener Widersprüche bleibt nahezu unverändert hoch bei 55%. 2010 wurden zudem 8,6% weniger Mittel für Mutter-Vater-Kind-Kuren ausgegeben als 2009, 2011 ist ein erneuter Rückgang gegenüber 2010 von 5,8% im ersten Halbjahr zu verzeichnen. Zu beachten ist auch, dass die Aufwendungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Mutter-Vater-Kind-Kuren bezogen auf die Gesamtaufwendungen der GKV (2010: 175,7 Mrd. Euro) gerade einmal einen Anteil von 0,16% ausmachen (2010: 0,29 Mrd. Euro).