Liebe Interessierte und Engagierte am Gesundheitsstandort Ostholstein,
ich freue mich, dass ich Sie heute zum 4. Runden Tisch “Pflege“ einladen kann – diesmal ist meine Bundestagskollegin, die langjährige gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und frühere Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Dr. Carola Reimann mein Gast.
Manche von Ihnen werden sich erinnern, als wir beim 1. und 2. Runden Tisch „Pflege“ Anfang 2013 mit der schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerin Kristin Alheit über den stärker spürbaren Fachkräftemangel, schwierigste Arbeitsbedingungen und die Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft sowie über eine Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive speziell in der Altenpflege diskutierten. Für den 3. Runden Tisch „Pflege“ im August 2013 in Oldenburg konnte ich die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gewinnen, mit der wir die erforderlichen Impulse auf bundespolitischer Seite besprochen haben, um den Herausforderungen besser gerecht werden zu können.
Alle damals besprochenen Probleme sind aktueller denn je. Die Situation der Menschen, die in Gesundheits- und Pflegeberufe arbeiten - hochqualifiziert, im Schichtdienst, physisch und psychisch stark belastet und dabei oft nicht angemessen bezahlt – rückt endlich stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit. Die älteren Menschen begeben sich heute immer später in stationäre Pflege, weswegen der Pflegeaufwand steigt – aber der Personalschlüssel bislang nicht. Einige Gesetze hat die Große Koalition in Berlin bereits auf den Weg gebracht – weitere sollen folgen. Darüber wollen wir Sie informieren und – vor allem – Ihre Meinung aus der Praxis erfahren.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz I gelten seit dem 1. Januar 2015 Leistungsverbesserungen im Umfang von 2,4 Mrd. Euro pro Jahr. Die meisten Leistungssätze sind um 4 Prozent gestiegen, der Betreuungsschlüssel wurde durch 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte gestärkt. Gesetzlich geregelt ist, dass Tariflöhne bei Verhandlungen zwischen Pflegekassen und -einrichtungen nicht mehr als „unwirtschaftlich“ abgelehnt werden dürfen (ja, solche Praktiken soll es wirklich gegeben haben!).
Noch dieses Jahr wollen wir ein Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung mit dem Ziel vorlegen, einerseits den Patienten den Zugang zu dieser Versorgung zu erleichtern und andererseits die finanzielle Situation von Altenpflegeeinrichtungen und Hospizen zu verbessern. Den Partnern der Rahmenvereinbarung soll dabei aufgegeben werden, einheitliche Standards zu Umfang und Qualität der zuschussfähigen Leistungen zu vereinbaren. Sterbebegleitung wird als Bestandteil des Versorgungsauftrags der sozialen Pflegeversicherung ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen. Außerdem sind Bund und Länder aktuell in der letzten Verhandlungsphase für unser Vorhaben, die Ausbildung für Pflegeberufe – in einem zweiten Schritt dann hoffentlich auch für die Therapeuten – zu vereinheitlichen. Mit besserer Qualität der Ausbildung, dem Wegfall von Schulgeld und weiteren Verbesserungen wollen wir jungen Menschen eine bessere Perspektive in der Pflegebranche bieten und so den drohenden Fachkräftemangel bekämpfen.
2016 werden wir mit den Beratungen für ein Pflegestärkungsgesetz II mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff beginnen, damit somatisch, psychisch und dementiell Erkrankte gleichermaßen von allen Leistungen profitieren und Personalschlüssel endlich konkret verbessert werden können. Das Gesetz soll 2017 in Kraft treten.
Wir würden uns freuen, Sie am 3. Juni 2015 zu einem konstruktiv-kritischen Dialog von 12:00 bis14:15 Uhr in der Mühlenberg-Klinik, Frahmsallee 1-7, 23714 Bad Malente begrüßen zu dürfen. Dafür bitten wir aus organisatorischen Gründen um möglichst verbindliche Rückmeldung bis zum 29. Mai 2015 unter bettina.hagedorn.wk@bundestag.de oder per Fax an 04521-78 386. Bitte geben Sie diese Einladung gerne an weitere Interessierte weiter.