Die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Hagedorn aus Ostholstein – im Haushaltsausschuss stellv. Sprecherin der SPD und dort Hauptberichterstatterin für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales – ist entsetzt über die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die belegen, zu welchem Kahlschlag die drastischen Kürzungen der schwarz-gelben Regierung schon im Jahr 2012 bei dem äußerst erfolgreichen Instrument des Gründungszuschusses geführt haben, mit dessen Förderung bis 2011 tausende Arbeitsuchende den – wissenschaftlich bewiesen – erfolgreichen Schritt in die Selbstständigkeit gefunden haben. Besonders betroffen davon: Lübeck und Ostholstein – gemeinsam mit Elmshorn und Bad Oldesloe gab es hier den stärksten Rückgang an Bewilligungen des Gründungszuschusses aller Agenturbezirke in Schleswig-Holstein.
87 Prozent Rückgang bei der Bewilligung von Gründungszuschüssen im Bezirk Lübeck/Ostholstein der Bundesagentur für Arbei
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Dazu Bettina Hagedorn: „Schwarz-Gelb hat mit dem sogenannten ‚Sparpaket‘ 2010 strukturelle Kürzungen vor allem zu Lasten der Langzeitarbeitslosen und ihrer Familien sowie bei der Bundesagentur für Arbeit von 2011 bis 2016 von insgesamt 36,5 Mrd. € beschlossen – ein sozialpolitischer Kahlschlag ohne Beispiel, allein 2013 sollen 6,5 Mrd. € zu Lasten der aktiven Arbeitsmarktpolitik gekürzt werden. Die Bundesagentur für Arbeit ist mit strukturellen Kürzungen von bisher 4 Mrd. € (2011: 1,5 Mrd. €, 2012: 2,5 Mrd. €) betroffen, die ab 2013 auf jährlich 3 Mrd. € steigen und durch die 2011 beschlossene und harmlos als ‚Instrumentenreform‘ umschriebene Gesetzgebung umgesetzt werden. Seitdem sind gesetzliche Rechtsansprüche von Arbeitsuchenden gestrichen und Pflicht- in Ermessensleistungen umgewandelt worden. Arbeitsministerin von der Leyen konnte im Haushaltsausschuss bisher nicht schlüssig erklären, wie diese Milliarden zu Lasten der Bundesagentur gekürzt werden sollen und sie dennoch der Qualifizierung Arbeitsloser und den Herausforderungen des Fachkräftemangels effektiv gerecht werden will. Aktuelle Zahlen der Lübecker Agentur für Arbeit - in deren Bereich auch Ostholstein fällt - zeigen jetzt, was dieser Kahlschlag auch in unserer Region allein bei der Bewilligung des Gründungszuschusses beim mutigen Schritt in die Selbstständigkeit angerichtet hat: Von Januar bis September 2012 sind die Bewilligungen der Bundesagentur für Existenzgründer um rund 87 % (!) zum Vergleichszeitraum 2011 zurückgegangen – das ist ein Absturz von konkret 413 auf 55 Bewilligungen. Im gleichen Zeitraum schnellte die Anzahl der Menschen, deren Antrag auf einen Gründungszuschuss abgelehnt wurde, von 8 auf 62 hoch. Wir brauchen jedoch mutige Menschen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und damit Arbeitsplätze schaffen.“
Der Gründungszuschuss folgt einer einfachen und guten Idee: Wer ohne Arbeit ist und sich selbstständig machen möchte, bekommt dann in der Gründungsphase Unterstützung von der Bundesagentur, wenn das Geschäftskonzept von kompetenter Stelle – beispielsweise der örtlichen Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer – als solide und tragfähig bewertet wurde. Im Auftrag von Bundesministerin von der Leyen untersuchte eine IAB-Studie (Evaluation der aktiven Arbeitsmarktpolitik: Ein Sachstandsbericht für die Instrumentenreform 2011) die Arbeitsmarktmaßnahmen für Arbeitsuchende und bewertete damals den Gründungszuschuss als eines der effektivsten und effizientesten Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik.
Hagedorn: „Trotz dieser wissenschaftlichen Bewertung des Gründungszuschusses als ‚Paradebeispiel‘ für ein erfolgreiches Arbeitsmarktinstrument hat Schwarz-Gelb die Mittel dafür von 2011 1,9 Mrd. € für 2012 auf die Hälfte gekürzt, um 2013 jetzt überhaupt keinen eigenen Haushaltsansatz mehr vorzusehen - stattdessen ‚kann‘ der Gründungszuschuss dezentral aus dem Gesamtbudget aus ‚Eingliederungsmitteln‘ bewilligt werden. So wird der Gründungszuschuss de facto ‚abgewrackt‘ und die positiven Ergebnisse der von der Regierung selbst beauftragten Evaluierung durch das IAB werden – entgegen aller Lippenbekenntnisse – komplett ignoriert. Dabei bestätigen Fachleute z.B. der IHK, dass Existenzgründer beim Schritt in die Selbstständigkeit in den ersten 6-9 Monaten durch notwendige Anfangsinvestitionen und mangelnde Liquidität unverschuldet scheitern können – genau für diese Phase erhielten sie bisher zeitlich befristet den Gründungszuschuss, mit dem nach Zahlen der Regionaldirektion Nord von Januar bis September 2011 noch 2.989 Menschen in Schleswig-Holstein der Weg in die Selbständigkeit geebnet werden konnte – gegenüber 539 im Jahr 2012.“



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