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Flüchtlingsdebatte: 5 Fragen an Bettina Hagedorn

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Bettina Hagedorn bei ihrem Besuch der Flüchtlingsunterkunft in Putlos. Foto: Annette Schlichter-Schenck

Ich erhalte täglich viele E-Mails und Briefe mit Fragen zur aktuellen Flüchtlingsdebatte. Die Lübecker Nachrichten haben mir dazu 5 Fragen gestellt, die Sie zusammen mit meinen Antworten im Folgenden lesen können.

  1. Hat Angela Merkel in der Flüchtlingsproblematik bisher richtig gehandelt oder destabilisiert sie das Land und das eigene politische Lager?

Die Kanzlerin hat gut und richtig gehandelt und hat dafür die volle Unterstützung der SPD und aller Ministerpräsidenten des Landes. Dass ein einzelner CSU-Ministerpräsident sich an die bayerische Zustimmung zu allen Maßnahmen scheinbar kaum erinnern kann und ständig „querschießt“ ist ebenso ärgerlich wie populistisch – unser Land wird dadurch nicht destabilisiert. Ob CSU und CDU ein „eigenes politisches Lager“ darstellen, daran konnte man schon früher – z.B. bei der Betreuungsgeld- oder PKW-Debatte – ernsthaft zweifeln.

 

  1. Das Asylrecht kennt keine Obergrenze – gilt dieses Wort der Kanzlerin noch?

Ja. Wer etwas anderes behauptet, kennt entweder unsere Verfassung nicht oder nicht das Asylrecht. Dass die Kanzlerin an beidem unmissverständlich festhält, hat ihr im In- und Ausland sehr viel Respekt verschafft – auch in der ganzen SPD und bei mir persönlich. Richtigerweise sucht die Kanzlerin gemeinsam mit Frank-Walter Steinmeier die Problemlösung außenpolitisch einerseits durch die verstärkte Bekämpfung der Fluchtursachen auf internationaler Ebene und andererseits durch gerechtere Verteilung innerhalb Europas zu bewerkstelligen. Beides kann nicht sehr kurzfristig gelingen. Aber die Kanzlerin und der Außenminister sind ein gutes Team mit enormem Einfluss weltweit, und diese beiden Punkte sind die allerwichtigsten, um den Flüchtlingszustrom zu begrenzen. Innenpolitisch hat eine schnellere Entscheidung über die vielen unbearbeiteten Asylanträge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Schlüsselrolle, um einerseits Flüchtlinge mit Bleiberechtsperspektive schneller in Sprach- und Integrationsmaßnahmen und damit Arbeit oder Qualifizierung bringen zu können bzw. andere konsequent und schnell rechtssicher abzuschieben. Seit 2013 hat der Haushaltsausschuss, dem ich angehöre, beim BAMF etwa 1.650 zusätzliche Stellen geschaffen und damit die Personalausstattung mehr als verdoppelt. Weitere 1.000 Stellen werden in diesem Herbst folgen und müssen dann schnellstmöglich besetzt werden. So werden wir eine deutliche Verfahrensbeschleunigung schaffen. Zur weiteren Unterstützung der vielen Haupt- und Ehrenamtler vor Ort werden wir mit 40 Mio. Euro jährlich 10.000 zusätzliche Stellen für den Bundesfreiwilligendienst ermöglichen und u.a. auch in den Jobcentern neue Stellen und 3.000 neue Mitarbeiter bei der Bundespolizei bewilligen. Damit ist das Signal gesetzt: Ja, wir können das schaffen.

 

  1. Brauchen wir Transitzonen an der Grenze, um diejenigen, die absehbar kein Asyl erhalten, sofort wieder abschieben zu können?

Die bayerische Diskussion über Transitzonen – es gibt sie bislang nur an Flughäfen und damit in geschlossenen Räumen mit wenig „Zulauf“ - ist eine Phantomdebatte. Angesichts einer mehr als 3.700 km umfassenden „grünen“ Außengrenze Deutschlands ist dieser Vorschlag praktisch undurchführbar. Mehr Personal in Grenznähe zur Erfassung und raschen Entscheidung von Asylanträgen ist natürlich gut und richtig – aber DAS ist etwas ganz anderes und wird auch parteiübergreifend angestrebt.

 

  1. Müssen Steuern oder Staatsschulden erhöht werden, um die Integration der Flüchtlinge zu finanzieren?

Deutschland ist eines der reichsten und sichersten Staaten in Europa und weltweit. Seit Jahren erleben wir ständig wachsende Steuereinnahmen in Bund, Ländern und Kommunen aufgrund einer robusten Konjunktur und ständig steigender Beschäftigungszahlen, weswegen auch die sozialen Sicherungssysteme aktuell stärker sind als sie seit Jahrzehnten waren. Weil unsere Steuereinnahmen so kräftig sprudeln, konnten wir in Berlin im Mai 2015 bereits einen 1. Nachtragshaushalt verabschieden, der 15 Mrd. Euro Steuermehreinnahmen großteils für die Sanierung von Straßen, Brücken, Schienen- und Wasserwegen sowie den Breitbandausbau bis 2018 bereit stellt und gleichzeitig mit 5 Mrd. Euro die Länder und Kommunen entlastet und z.B. die bessere Kinderbetreuung unterstützt. Und in diesem Herbst werden wir erneut mit einem 2. Nachtragshaushalt weitere Mehreinnahmen von über 7 Mrd. Euro vorwiegend für die Hilfe von Ländern und Kommunen und die Bewältigung der Flüchtlingssituation zur Verfügung stellen, von denen viele Maßnahmen auch in den Folgejahren OHNE neue Schulden und OHNE Steuererhöhung finanziert werden können. Wichtig zu wissen: wenn beim Bund die Steuerquellen „sprudeln“, dann „sprudeln“ sie bei Ländern und Kommunen in gleicher Weise. Das heißt: Bund, Länder und Kommunen sind finanziell dank guter Konjunktur und vieler neuer Arbeitsplätze in der Lage, diese Situation OHNE neue Schulden zu leisten -  Integration scheitert nicht am Geld!

Konkret verdoppelt der Bund 2015 die Soforthilfe für die Bundesländer um eine weitere 1 Mrd. Euro (über Umsatzsteuerpunkte verteilt). Ab 2016 trägt der Bund für jeden Flüchtling für die Dauer zwischen Registrierung und Entscheidung über den Asylantrag 670 Euro monatlich – das sind nach aktueller Schätzung von rund 60.000 Flüchtlingen in Schleswig-Holstein ca. 201 Mio. Euro pro Jahr, bundesweit bei ca. 800.000 Flüchtlingen sogar 2,68 Mrd. Euro. Auch für minderjährige Flüchtlinge, die ohne Begleitung ihrer Eltern ankommen, gibt der Bund jedes Jahr 350 Mio. Euro zusätzlich an die Länder, die bei der Integration durch Bildung die Hauptlast tragen.

 

5.Wie ist nach Ihrer Wahrnehmung in Ostholstein die Stimmung in der Bevölkerung?

Die Menschen spüren: dieser Flüchtlingsstrom hat eine Dimension, deren Herausforderungen wir nur gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen meistern können. Wichtig ist deshalb, dass dieser Schulterschluss auch parteiübergreifend spürbar vorhanden ist. Auch in Ostholstein engagieren sich unzählige ehrenamtliche und hauptamtliche Helfer in Hilfsorganisation auf einzigartige Weise und medizinische .und pädagogische Fachkräfte, Dolmetscher, Verwaltungsmitarbeiter, Polizisten und auch Soldaten packen mit an. Das ist großartig und stärkt unsere Gemeinschaft. Gleichzeitig gibt es ein Gefühl der Überforderung, das viele Menschen in Deutschland, auch viele freiwillige Helferinnen und Helfer, derzeit empfinden und es gibt die Sorge, wie sich die Situation – auch angesichts des nahen Wintereinbruchs - weiter entwickelt. Manche haben Angst, dass wir das alles eben nicht schaffen oder die Interessen der hiesigen Bevölkerung dabei zu kurz kommen. Für diese Befürchtungen habe ich Verständnis, teile sie aber ausdrücklich nicht, denn die weitreichenden Beschlüsse der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin vom 24. September 2015 konnten natürlich noch gar nicht spürbar vor Ort umgesetzt werden. Erst am 15. und 16. Oktober 2015 haben Bundestag und Bundesrat mit breiten Mehrheiten das umfangreiche Gesetzespaket verabschiedet, um Asylverfahren zu beschleunigen und die Unterbringung von Flüchtlingen zu erleichtern. Damit sind Beschlüsse gefasst, die viele berechtigte Sorgen aufgreifen und den Kommunen und den Helferinnen und Helfern ihre Arbeit erleichtern - aber natürlich dauert es trotz Hochdruck eine gewisse Zeit, bis diese Hilfe vor Ort ihre Wirkung entfaltet. Bund und Länder haben vereinbart, die Zahl der Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen von rund 50.000 auf 150.000 zu verdreifachen. Das ist eine massive Kraftanstrengung von Bund und Ländern, die die Situation in den Kommunen entlasten wird – denn nach den letzte Woche beschlossenen Gesetzesänderungen können die Länder künftig Asylbewerber verpflichten, bis zu sechs statt bisher drei Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Für Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten soll dies sogar bis zum Ende des Verfahrens gelten

Allerdings brauchen wir nicht nur kurzfristige Unterkünfte, sondern wir müssen auch mittel- und langfristig mehr Wohnungen bauen. Schließlich werden viele Flüchtlinge, zum Beispiel aus Kriegsgebieten wie Syrien, länger bei uns bleiben. Und nicht nur das: Zu wenig bezahlbaren Wohnraum gab es in vielen Regionen Deutschlands auch schon, bevor die Flüchtlingszahlen angestiegen sind.

Um den Städten und Gemeinden mehr Spielraum zu geben, haben wir gerade gesetzlich (befristete) Lockerungen des Bauplanungsrechts beschlossen. Damit haben wir die Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften ausgeweitet und Abweichungen vom BauGB möglich gemacht. Wir haben auf Wunsch der SPD durchgesetzt, dass der Bund die Mittel für den sozialen Wohnungsbau verdoppelt und bis 2019 insgesamt 4 Mrd. Euro bereitstellt. Dieser zusätzliche Wohnungsbau wird nicht nur Flüchtlingen zugutekommen, sondern allen Menschen in Deutschland. Mit diesen Maßnahmen können wir auch den Befürchtungen vieler Menschen positiv begegnen. Fakt ist: Einwanderung kennen wir in Deutschland seit Jahrzehnten, und sie hat unsere Gesellschaft geprägt und uns zu einem wirtschaftlich und kulturell reicheren Land gemacht. Nur durch Einwanderung können wir dem bereits vorhandenen und noch dramatisch steigenden Fachkräftemangel erfolgreich begegnen und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und unserer sozialen Sicherungssysteme erhalten.