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Gesundheitsministerium legt Bericht zu Mutter- / Vater-Kind-Kuren vor SPD schaltet Bundesrechnungshof ein

Pressemitteilungen

In dieser Woche wurde im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in Anwesenheit von Gesundheitsminister Rösler auf Initiative von Bettina Hagedorn als stellv. haushaltspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion das hochbrisante Thema Mutter-/Vater-Kind-Kuren thematisiert. Im Ergebnis hat der Haushaltsausschuss auf Antrag der SPD-Haushälter eine offizielle Prüfbitte an den Bundesrechnungshof formuliert, der jetzt die derzeitige restriktive Bewilligungspraxis der Krankenkassen zu Lasten erholungsbedürftiger Eltern und ihrer Kinder untersuchen soll, nachdem zuvor das Ministerium im Gesundheitsausschuss einen unzureichenden Bericht vorgelegt hatte.

Hagedorn: „Der Bericht des Gesundheitsministeriums beantwortet keine einzige der zahlreichen offenen Fragen bei der skandalösen Bewilligungspraxis von den Mutter-/Vater-Kind-Kuren. Obwohl seit Sommer 2007 mit der Gesundheitsreform auf Initiative der SPD der Rechtsanspruch auf diese Kuren mit einer verbindlichen Statistikführung durch die Krankenkassen im Gesetz steht, tricksen viele Krankenkassen auf dem Rücken von Eltern mit ihren Kindern, um diesen Rechtsanspruch zu umgehen. Da werden vergleichbare, aussagekräftige Erhebungen nicht gemacht und Versäumnisse verschleiert – es ist ein Skandal, wie manche Kassen zu Lasten von Kranken dem Gesetzgeber ‚auf der Nase herumtanzen‘. Das darf sich weder der bisher wenig engagierte Gesundheitsminister gefallen lassen noch das Parlament.“
In dem Bericht des BMG, der dem Gesundheitsausschuss am 26.10.2010 zugeleitet wurde, heißt es u.a.: „Mit der Statistik KG5 hätten entsprechende Meldungen für das Jahr 2008 erstmals im Sommer 2009 erfolgen müssen. Eine Prüfung der Meldungen hatte aber ergeben, dass aufgrund unvollständiger Datenlieferungen, die zudem Unplausibilitäten enthielten, eine belastbare Analyse der Daten damals ausgeschlossen war. […] Trotz erfolgter Korrekturen und Nachlieferungen einzelner Krankenkassen konnten die o.a. Unplausibilitäten kurzfristig jedoch nicht soweit ausgeräumt werden, dass aus den Daten zuverlässige Aussagen zur Entwicklung der Anträge und Bewilligungen ableitbar gewesen wären.“ Das BMG schreibt weiter, dass die Antragsanzahl und die Bewilligungspraxis bei den Kassen insgesamt sehr heterogen sei und sich die dafür ursächlichen Faktoren mit der vorliegenden Antrags- und Bewilligungsstatistik nicht erfassen ließen. Wörtlich heißt es weiter: „Nicht statistisch erfasst werden können umgekehrt auch Fälle, in denen dem Grunde nach berechtigte Antragstellungen im Vorfeld verhindert werden. […] Im Jahr 2009 waren hingegen sowohl Fallzahlen als auch Ausgaben leicht rückläufig (Fallzahlen: Rückgang von 143.340 auf 132.754, also um 7,4 %; Ausgaben: Rückgängig von 337 Mio. Euro auf 317 Mio. Euro, also um rd. 6 %).“
Hagedorn: „Nachdem ich als langjähriges Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss den Bundesrechnungshof bereits im Juni 2010 in dieser Angelegenheit zu ersten Prüfungen bewegen konnte, steht nun mit der offiziellen Prüfbitte des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages diese Krankenkassenpraxis stärker im Fokus und die Untersuchungen erhalten zu Recht eine neue Dimension. Parallel streben die SPD-Gesundheitspolitiker eine offizielle Anhörung im Gesundheitsausschuss an, die ‚Licht‘ in die nebulöse Kassen-Praxis bringen und das Engagement des Ministers in dieser Angelegenheit ‚beflügeln‘ soll. Die SPD im Bundestag bleibt hartnäckig.“