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Hagedorn: ESM-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Erleichterung aufgenommen

Pressemitteilungen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute seine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Euro-Rettungsschirms ESM bekannt gegeben hat, reagiert die stellvertretende haushaltspolitische Sprecherin der SPD und ostholsteinische Bundestagsabgeordnete Bettina Hagedorn erleichtert auf das Urteil:

„Die Karlsruher Richter machen mit ihrem Beschluss gleichzeitig den Weg für den Europäischen Stabilitätsmechanismus frei und unterstreichen zum wiederholten Male die Entscheidungshoheit des Parlaments. Damit stärkt das Urteil auf den ersten Blick natürlich die Finanzstabilität Europas - vor allem aber auch langfristig die Kontrollfähigkeit der Abgeordneten, die Akzeptanz der demokratischen Institutionen und die Transparenz der Entscheidungen in Europa. Enorm froh und erleichtert bin ich über die Festlegung der Verfassungsrichter, dass die Haftung Deutschlands auf 190 Mrd. Euro beschränkt bleibt.“

Nach dem heutigen Urteil kann der Europäische Stabilitätsmechanismus, der eigentlich schon ab dem 1. Juli zur Stabilisierung der Euro-Zone beitragen sollte, nun seine Arbeit aufnehmen.