Oldenburg und Heiligenhafen, 21.11.14

im Gespräch mit Herrn Kersten Metzech (MPO) und Herr Reiner Niggemeyer (MPO). (Foto: bpa)
Bereits zum 2. Mal in diesem Jahr habe ich ein Praktikum in der Pflege gemacht. Insgesamt ist die Hospitation beim Medizinischen Pflegedienst (MPO) in Oldenburg und dem Besuch der Tagespflegeinrichtung des Medizinischen Dienstes in Heiligenhafen mein 9. "Praktikum" seit 2004. Anfang des Jahres war ich das erste Mal im Klinikbetrieb in den Sana Kliniken Ostholstein in Eutin, nachdem ich bereits sieben Mal in Alten- und Pflegeeinrichtungen der AWO und privater Einrichtungen sowie im Mobilen Pflegeeinsatz des DRK ganztägig hospitiert habe, um im direkten Kontakt mit den Bewohnern, Patienten und Mitarbeitern vor Ort zu den realen Pflegetag kennenzulernen und diese Eindrücke mit in die politische Arbeit mitzunehmen.
Der Medizinische Dienst informiert mich über das Angebot der Einrichtungen. (Foto: bpa)
Der Medizinische Pflegedienst in Oldenburg stellte mir sein Konzept, die Arbeit des ambulanten Dienstes und der Tagespflegeinrichtung, so wie die Angebote vor. In Heiligenhafen sprachen wir über die Tagespflege als Bestandteil einer örtlichen Versorgungsstruktur in Pflege und Beratung. Bei meinen persönlichen Gesprächen mit den Tagespflegegästen, dem Beirat und den Pflegepersonal konnte ich mich über das gute Angebot in Oldenburg und Heiligenhafen informieren.
Anschließend haben wir über das Pflegestärkungsgesetz I diskutiert, dass am 17. Oktober vom Bundestag beschlossen wurde und ab 1. Januar 2015 zahlreiche Vorteile für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bringen wird. In Deutschland sind jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen pflegebedürftig. In der älter werdenden Gesellschaft steht der steigenden Anzahl der Pflegebedürftigen ein Mangel an Pflegekräften gegenüber. Mit dem Gesetz verbessern wir den Betreuungsschlüssel für alle Bewohnerinnen und Bewohner durch 45.000 zusätzliche Betreuungskräfte. Die Leistungssätze – zum Beispiel für die Pflegestufen - steigen im Schnitt um 4%, die Zuschüsse für die altersgerechte Umrüstung der Wohnung (von bisher max. 2.557 Euro auf neu max. 4.000 Euro) und für Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe und Mundschutz (von 31 auf 40 Euro) werden substanziell erhöht.
Insgesamt stellen wir damit 2,4 Milliarden Euro mehr für die etwa 2,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland zur Verfügung. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, soll eine bis zu zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf nehmen können, dies wird in einem eigenen Gesetz geregelt: Das Gesetz zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurde am 13. November in erster Lesung beraten, soll noch dieses Jahr beschlossen werden und am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Das Pflegestärkungsgesetz II (unter mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff) soll 2016 beraten werden und 2017 in Kraft treten, und noch in dieser Legislaturperiode werden wir ein Gesetz zur Stärkung der Pflegeberufe vorlegen. Damit wollen wir jungen Menschen eine gute Perspektive in Pflegeberufen bieten und gleichzeitig dem drohenden Fachkräftemangel vorbeugen.