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Kein Votum contra Erdkabel durch Berlin erfolgt!

Pressemitteilungen

(Foto: Studio Kohlmeier)

In den Medien wurde am vergangenen Wochenende berichtet, dass – angeblich – das Votum der Bundesregierung zum Energieleitungsausbaugesetz ein faktisches Nein zur Teilerdverkabelung der Ostküstenleitung bedeutet. Die Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein, Bettina Hagedorn, sorgt für Aufklärung.

„Bei der aktuellen Aufregung handelt es sich aus meiner Sicht um ein leicht erklärliches Missverständnis. Es ist keinesfalls so, dass die Bundesregierung quasi ein ‚Nein‘ zur Teilerdverkabelung der Ostküstenleitung beschlossen hätte, da erstens das Parlament erst im Herbst diesen Jahres zum Energieleitungsausbaugesetz beschließen wird, bei dem die Ostküstenleitung durch Initiative des Bundesrates als Modellprojekt aufgenommen werden soll und da zweitens die Überprüfung des Bundesbedarfsplans durch die Bundesnetzagentur als Voraussetzung 2016 abgeschlossen wird – und damit noch rechtzeitig, nämlich deutlich vor Abschluss des dann laufenden Planfeststellungsverfahrens zur Ostküstenleitung.“

Sigmar Gabriel hat am 15. Juli für die Bundesregierung noch einmal deutlich gemacht, wie die aktuelle Position mit Blick auf Netzausbau und die Priorisierung auf Erdkabel zu verstehen ist (Klarstellung S. Gabriel vom 15.07. in der Anlage): „Der Einsatz von Erdkabeln kann gegebenenfalls dazu beitragen, die Akzeptanz für diese dringend erforderlichen Vorhaben zu erhöhen … Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung einen konkreten Vorschlag entwickeln, um weitere Erleichterungen der Erdverkabelung im Gleichstrombereich zur Beschleunigung des Netzausbaus zu erreichen. So sollen Erdkabel bei neuen Gleichstromtrassen in der Bundesfachplanung Vorrang erhalten ... Noch in der zweiten Jahreshälfte 2015 wollen wir für die HGÜ-Trassen [Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen] den Vorrang der Erdkabel konkretisieren und im Bereich der Wechselstromtrassen sowohl die Zahl der Pilotvorhaben deutlich erhöhen als auch die Kriterien für den Einsatz erweitern.“ Bei der Ostküstenleitung handelt es sich um eine Drehstromtrasse.

Hagedorn dazu: „Wie man aus diesen Klarstellungen von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel vom 15. Juli herauslesen kann, dass die Bundesregierung eher restriktiv mit Erdverkabelungen umgehen will, ist mir rätselhaft. Mit dieser Äußerung wird deutlich, dass die Bundesregierung den Einsatz von Erdkabeln verstärken will, weil sie erkannt hat, dass dadurch die Akzeptanz bei den Menschen vor Ort erhöht werden kann. Auch, wenn es unstrittig erforderlich bleibt, dass die Ostküstenleitung für die gewollte Teilerdverkabelung in den Bundesbedarfsplan von 2016 aufgenommen werden muss, so sind aus meiner Sicht die Chancen für eine Teilerdverkabelung mit diesem Statement von Sigmar Gabriel nicht gesunken, sondern eher gestiegen. Eine zeitliche Bredouille gibt es nicht, weil das Planfeststellungsverfahren zur Ostküstenleitung noch nicht einmal eröffnet ist und die Teilerdverkabelung ausdrücklich vom Land Schleswig-Holstein bereits im Vorwege als Alternativlösung vorgesehen werden kann. Als Bundestagsabgeordnete konzentriere ich mich in der Zwischenzeit auf das parlamentarische Verfahren zu dem Energieleitungsausbaugesetz, bei dem ich mit einer Öffentlichen Anhörung im Fachausschuss Ende September rechne, bevor voraussichtlich im Oktober die 2./3. Lesung im Bundestag stattfinden wird. Dabei werde ich mich weiterhin persönlich für eine teilweise Erdverkabelung der Ostküstenleitung einsetzen, wie ich es schon immer getan habe.“

 

Zitat aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Mai 2015 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (BR-Drs. 129/15 – Beschluss): „Den zuständigen Behörden der Länder steht es frei, bereits vor Inkrafttreten des überarbeiteten Bundesbedarfsplans Raumordnungs- bzw. Planfeststellungsverfahren einzuleiten.“

 

Anlage: Erläuterung des Bundesenergieministers Sigmar Gabriel zur Gegenäußerung der Bundesregierung im Bundesrat