19.10.2016
Bettina Hagedorn und Norbert Brackmann
(Foto: Büro Hagedorn)

Pressemitteilungen
19.10.2016
"Über den Haushaltsentwurf der Regierung hinaus entlasten wir insbesondere in Schleswig-Holstein gezielt Kommunen bei großen infrastrukturellen Bauvorhaben und ermöglichen weiterhin wichtige Weichenstellungen für künftige Investitionsvorhaben von enormer Bedeutung – und das mit solider Gegenfinanzierung:
Mit dem Beschluss, zusätzlich 10 Millionen Euro für die Planungsarbeiten am Elbe-Lübeck-Kanal einzustellen, treiben wir den dringlichen Ausbau deutlich voran. Damit unterstreicht der Haushaltsausschuss die künftige verkehrspolitische Bedeutung des Elbe-Lübeck-Kanals für den Norden in Vernetzung mit dem gesamten deutschen und europäischen Binnenwasserstraßennetz. Wichtig für den Beschluss ist, dass die Europäische Union diesen Kanal zur Verwirklichung des Binnenmarktes und des freien Dienstleistungsverkehrs längst in das multimodale TEN-Core Netz aufgenommen hat.
Die Schienenhinterlandanbindung der geplanten Festen Fehmarnbeltquerung, die im Regierungsentwurf des Bundesverkehrswegeplans mit max. 160 Stundenkilometern für Personenzüge im vordringlichen Bedarf eingestuft ist, wird – durch Beschluss des Haushaltsausschusses – jetzt als Schnellfahrtstrecke für maximal 200 Stundenkilometern für Personenzüge ausgebaut.
Hierzu stellt Norbert Brackmann fest: „Wir wollen dem Schienenverkehr eine Zukunft geben und deshalb muss sich die Schiene bei den Transportgeschwindigkeiten künftig zwischen den Transportmitteln Auto und Flugzeug bewegen. Daher haben wir die Möglichkeit geschaffen, die Strecke für Personenzüge für eine Geschwindigkeit von 200 Stundenkilometern auszubauen. Nur durch einen durchgehenden Ausbau der Strecke auf 200 Stundenkilometern lässt sich die Gesamtfahrzeit zwischen Hamburg und Kopenhagen auf 2:30 Stunden und damit um 1:30 Stunden reduzieren.“
Bettina Hagedorn kommentiert: „Davon profitieren vor allem die Kommunen entlang dieser Strecke in Ostholstein: Die aktuell höhengleichen Bahnübergänge müssen bei einer Zuggeschwindigkeit von mehr als 160 Stundenkilometern zwingend durch Brücken- oder Tunnelquerungen ersetzt werden, damit der Straßenverkehrsfluss nicht vom Zugverkehr beeinträchtigt wird – und das komplett ohne Kostenbeteiligung der Kommunen. Dafür erforderliche Investitionskosten durch den Bund von ca. 109 Mio. Euro werden die Anwohner und Kommunen massiv entlasten.“
Darüber hinaus haben wir den Hafen Hörnum auf Sylt namentlich im Bundeshaushalt aufgenommen, um im Zuge der Abgabe und Übertragung von bundeseigenen Wasserstraßenabschnitten an Länder bzw. Kommunen Finanzierungsbeiträge zur Erhaltung der Nutzung dieser Gewässer auch für den Hafen Hörnum zu ermöglichen. Der Hafen Hörnum verlor 2006 seinen Status als Schutz- und Sicherheitshafen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, da er in dieser Funktion keine tragende Bedeutung mehr aufwies. Wir sind froh, die Gemeinde jetzt bei der Instandsetzung des Hafens mit einem Bedarf von insgesamt 8 Millionen Euro unterstützen zu können.
Ebenfalls namentlich aufgenommen und somit finanziell gesichert haben wir den bereits im Jahr 2014 finanziell abgesicherten Ausbau der Oststrecke am Nord-Ostsee-Kanal sowie den Ersatzneubau für die Schwebefähre Rendsburg, die bei einem Zusammenstoß mit einem Frachter im Januar 2016 vollkommen zerstört wurde und nun nach historischem Vorbild neu gebaut wird.“