In den vergangenen Tagen habe ich zahlreiche Mails von empörten Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die sich gegen die Reform des Bundestags-Rederechts aussprachen, über die verschiedene Zeitungen berichtet hatten. Auch meine schleswig-holsteinischen Bundestagskollegen Sönke Rix und Ernst-Dieter Rossmann sowie der SPD-Landesvorsitzende Ralf Stegner haben die vom Geschäftsordnungsausschuss des Deutschen Bundestags vorgelegten Entwürfe öffentlich kritisiert. Diese Kritik finde ich richtig – wie vermutlich die SPD-Fraktion insgesamt. Das Thema ist vorerst „vom Tisch“.
Mein Standpunkt zur Debatte über das Bundestags-Rederecht
Aktuelles
Allerdings hat die Sache zwei Seiten und einen Hintergrund, der öffentlich leider kaum kommuniziert wurde. Ich möchte darum gerne einige Aspekte erläutern, die in der bisherigen öffentlichen Debatte aus meiner Sicht zu kurz kamen. Am 16. April auf Fehmarn konnte ich die im Folgenden genannten Aspekte zu parlamentarischen Details – was z.B. die „Berliner Stunde“ ist und wie demokratisch aber keineswegs spontan die Redezeiten im Bundestag zwischen den fünf Fraktionen abgesprochen und vergeben werden – erläutern, so dass wir eine sehr sachliche und nachdenkliche Diskussion führen konnten und viele Zuhörer äußerten daraufhin, dass sie sich solche Hintergründe zu dem „heißen“ Thema auch einmal in den Medien gewünscht hätten.
Denn vielen Bürgern ist nicht bewusst, dass sie mit ihrer Stimmabgabe bei der letzten Bundestagswahl nicht nur die Zusammensetzung des Bundestages demokratisch entschieden haben, sondern ebenso spiegelbildlich die Zusammensetzung aller Ausschüsse und Gremien im Bundestag und die Verteilung der Redezeiten im Parlament – verbindlich bis zur nächsten Wahl. Das ist aus meiner Sicht urdemokratisch! Beispiel: Erhält eine Partei 30 % der Stimmen, dann erhält sie auch 30 % der Abgeordneten im Bundestag und stellt 30 % der Mitglieder in jedem Ausschuss und jedem Gremium – und erhält 30 % Redeanteil bei jeder Bundestagsdebatte. Nach diesem Prinzip wird die „Berliner Stunde“ errechnet, die vier Jahre lang gilt: In der jetzigen Wahlperiode hat die CDU/CSU 23 Minuten Redezeit pro Stunde (für 237 Abgeordnete), die SPD 14 Minuten (für 146 Abgeordnete), die FDP 9 Minuten (für 93 Abgeordnete) und die Linken (für 76 Abgeordnete) und die Grünen (für 68 Abgeordnete) jeweils 7 Minuten.
Wer von den Abgeordneten für die Fraktionen zu welchem Thema wie lange reden darf, wird in den Facharbeitsgruppen und Fraktionen demokratisch abgestimmt und hängt davon ab, wer für welches Thema zuständig und kompetent ist und es federführend im jeweiligen Ausschuss bearbeitet – es wird also ausschließlich an der Sache orientiert, transparent und demokratisch entschieden. Für alle Abgeordneten ist es selbstverständlich, dass sie nicht jederzeit und wann immer sie wollen ans Rednerpult können – Chaos wäre das Ergebnis. Fakt ist: Die Redezeit im Bundestagsplenum ist grundsätzlich begrenzt – anders wäre es auch völlig unmöglich, dass das Parlament sein gewaltiges Arbeitspensum sinnvoll bewältigt. Jeden Donnerstag debattiert der Bundestag von 9 bis regelmäßig 22 Uhr… oftmals müssen Tagesordnungspunkte und Reden ausschließlich zu Protokoll gegeben werden, weil die Debatten sonst bis in die frühen Morgenstunden dauern würden. Und jeden Freitag geht es wieder um 9 Uhr los und meist bis in den Nachmittag hinein.
Die Redezeiten für jeden Tagesordnungspunkt legt der Ältestenrat fest, in dem der Bundestagspräsident, die Vizepräsidenten (aller fünf Fraktionen) und besonders erfahrene Abgeordnete (aller fünf Fraktionen) sitzen – so wird sichergestellt, dass alle Sichtweisen gleichermaßen fair im Plenum dargestellt werden können.
Die aktuelle Diskussion hat ihren Ursprung am 29. September 2011 - Bundestagspräsident Norbert Lammert hat bei der Debatte über die Aufstockung des „Rettungsschirms“ EFSF eigenständig und ohne Rücksprache entschieden, die beiden „Eurokritiker“ der Koalition – den FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler und den CDU-Haushälter Klaus-Peter Willsch – zusätzlich zu der vorher vom Ältestenrat festgelegten und auf die Fraktionen verteilten Redezeit für jeweils fünf Minuten das Rederecht zu erteilen. Im Ergebnis erhielt dadurch die Regierungskoalition CDU/FDP statt der ihr ohnehin zustehenden 32 Minuten sogar 42 Minuten Redezeit pro Stunde, was die drei Oppositionsparteien mit ihren mageren 14 bzw. 7 Minuten in Rage brachte. Schließlich handelte es sich um ein herausragend wichtiges Thema, für das auch die Opposition gerne mehr Redezeit gehabt hätte, um ihre Position öffentlich deutlich machen zu können. Aber auch die anderen 327 CDU/FDP-Abgeordneten waren empört: denn nun durften – abweichend von den demokratischen Entscheidungen in den eigenen Fraktionen – auf einmal ausgerechnet jene reden, die sich NICHT an diese Mehrheitsentscheidungen halten wollten. Ist es in der Demokratie – bei allem Wert von Minderheitenschutz – richtig, wenn die Minderheit größere Rechte erhält als die Mehrheit?
Der Vorgang schlug hohe Wellen: diese Entscheidung von Bundestagspräsident Lammert, vom sonst üblichen Verfahren abzuweichen, hat scharfe Kritik ausgelöst und der Ältestenrat erteilte einstimmig dem Bundestagspräsidenten eine Rüge! Alle Fraktionen – von der schwarz-gelben Koalition über die SPD bis hin zu Grünen und Linken – kritisierten damals, Lammert habe „nach Gutsherrenart“ entschieden, wer reden dürfe und wer nicht. Der Ältestenrat forderte den Präsidenten auf, zur bewährten Praxis zurückzukehren, und forderte vom Geschäftsordnungsausschuss eine Präzisierung in der Geschäftsordnung des Bundestags vorzuschlagen. Bundestagspräsident Lammert hat sich aber auch in späteren Debatten zum „Euro“ nicht an diese Maßgaben des Ältestenrates gehalten und weiterhin den Abgeordneten Schäffler (FDP) und Willsch (CDU) zusätzlich zur Redezeit der CDU/FDP jeweils 5 Minuten Rederecht eingeräumt. Durch dieses eigenmächtige Vorgehen hat der - ansonsten von allen Abgeordneten sehr geschätzte – Bundestagspräsident die große Mehrzahl aller Abgeordneten provoziert.
Aus meiner Sicht ist es hanebüchend, wenn Frank Schäffler und Klaus-Peter Willsch sich jetzt in den Medien als Märtyrer gerieren und behaupten, sie sollten „mundtot“ gemacht werden. In Wahrheit tingeln die beiden „Dank“ ihrer abweichenden Meinung innerhalb der Koalition gerade von Talkshow zu Talkshow und geben ein Interview nach dem anderen – da ist auch viel Eitelkeit im Spiel. Mit der „Freiheit“ von Abgeordneten und ihrem Gewissen hat das aus meiner persönlichen Sicht nichts zu tun. Ich selbst habe nicht nur einmal abweichend von meiner eigenen Fraktion gestimmt – so stimmte ich 2007 gegen die Gesundheitsreform, zweimal gegen Diätenerhöhungen, 2009 gegen den Staatsvertrag für die Fehmarnbeltquerung und 2011 gegen den Kompromiss zu den Hartz-IV-Regelsätzen. In allen Fällen habe ich – wie es üblich ist – in einer „Erklärung zur Abstimmung“ nach § 31 der Geschäftsordnung schriftlich mein abweichendes Votum mit ausführlicher Begründung zu Protokoll gegeben. Im Internet sind solche Protokollerklärungen öffentlich nachlesbar (hier meine schriftlichen Erklärungen zum Hartz-IV-Kompromiss, zur Fehmarnbeltquerung und zur Gesundheitsreform). Ebenso ist es möglich, diese Erklärungen nach einer Debatte im Bundestag als Rede vorzutragen – worauf ich persönlich bisher stets verzichtet habe, weil es mir um die Sache an sich ging und nicht um die öffentliche Aufmerksamkeit. Selbstverständlich ist es mir absolut wichtig, dass wir Bundestagsabgeordnete vor allem unserem Gewissen verpflichtet sind und im Ausnahmefall keiner Fraktionsdisziplin folgen – aber das Motiv dafür sollte nicht eitle Effekthascherei und die Sucht nach Medienrummel sein.
Nun hat der Geschäftsordnungsausschuss Mitte April einen Vorschlag vorgelegt, von dem alle über 600 Bundestagsabgeordneten erst aus den Medien erfahren haben, weil sie in ihren Wahlkreisen und nicht in Berlin waren – entsprechend groß war die einhellige Empörung aller über dieses unangemessene Vorgehen in einer so sensiblen Angelegenheit. Bei unserem Fraktionsgeschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, liefen deshalb die Telefone heiß und er hat mittags am 16. April 2012 klargestellt, dass die auf dem Tisch liegenden Vorschläge weder ausgereift noch diskutiert sind – und jetzt vom Tisch. Reformen der Geschäftsordnung sollten außerdem möglichst im Konsens mit allen Fraktionen verabschiedet werden.
Ich finde die Tonlage, in der die Kritik an dem Änderungsvorschlag teilweise geübt wurde, übertrieben – dass Redner außerhalb der Fraktionsredezeiten nun nur noch drei Minuten statt der von Präsident Lammert gewährten fünf Minuten reden sollten, ist schließlich nicht das Ende des Parlamentarismus. Im Gegenteil, derartige Redezeitgrenzen können für die effektive Arbeit des Bundestages sinnvoll sein. Wenn kürzlich z.B. acht Abgeordnete der Linkspartei, die bei einer Abstimmung zu Griechenlandhilfen außerhalb der Redezeit ihrer Fraktion am Ende der Debatte mündlich ähnliche bzw. teils sogar gleichlautende persönliche Erklärungen von je fünf Minuten nacheinander abgaben, so wurden 40 Minuten Debattenzeit aus meiner Sicht „verplempert“, weil das Ganze weder informativ noch spannend war, sondern lediglich reine Selbstdarstellung.
Kommentare
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Meinungsfreiheit und Pressefreiheit ist vollkommen ltiegim, aber dass muss dann auch ffcr beide Seite gelten die Facebook-Seite Christiane Tauzher eine Schande ffcr den Journalismus wurde von FACEBOOK gelf6scht!!!!Also entweder oder aber den einen das Maul verbieten geht nicht und der andere darf ungeniert le4stern das geht nicht!
Autor: Rana, Datum: 01.06.2012, 19:21 Uhr



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