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Richtlinie zur Bewilligung der Mutter-Vater-Kind-Kuren soll rechtswidrige Bewilligungspraxis der Krankenkassen stoppen!

Pressemitteilungen

Die ostholsteinische Bundestagsabgeordnete und stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, Bettina Hagedorn, bewertet den Entwurf der neuen Begutachtungsrichtlinie für Mutter-Vater-Kind-Kuren der Krankenkassen als „1. Schritt in die richtige Richtung“.
Hagedorn: „Erschreckend und bezeichnend ist, dass diese Neufassung der Richtlinie zur Bewilligungspraxis der Mutter-Vater-Kind-Kuren 1 ½ Jahre gedauert hat – 18 Monate, in denen die Kuranträge zahlloser Eltern rechtswidrig abgelehnt wurden und qualifizierte Mitarbeiter in anerkannt guten Kurkliniken trotz unbestrittenen Bedarfs der Familien um ihren Arbeitsplatz bangen mussten, anstatt sich um die Besorgnisse der Patienten kümmern zu können … weil Krankenkassen Rechtsansprüche auf dem Rücken von Familien ignoriert haben.“

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte im Herbst 2010 auf Initiative von Bettina Hagedorn und der SPD den Bundesrechnungshof gebeten, die Bewilligungspraxis der Krankenkassen bei Mutter/Vater-Kind-Kuren zu prüfen. Daraufhin hatte dieser im Mai 2011 festgestellt, dass die Krankenkassen trotz klarer Gesetzeslage mit der nicht gesetzeskonformen Begründung „ambulant vor stationär“ wider besseres Wissen Mutter-Vater-Kind-Kuren reihenweise ablehnen – mit steigender Tendenz. 2010 wurden 8,6% weniger Mittel für Mutter-Vater-Kind-Kuren ausgegeben als 2009, 2011 war ein erneuter Rückgang gegenüber 2010 von 5,8% im ersten Halbjahr zu verzeichnen. Betroffen sind neben den Müttern, Vätern und Kindern auch die Klinikbetreiber und deren Mitarbeiter: Nicht erst in diesem Winter drohen mindestens zeitweise Schließungen von Kliniken, die bislang ganzjährig gearbeitet haben, einige Häuser sind bereits in die Insolvenz gegangen. Akute Gefahr besteht längst nicht nur für einzelne Beschäftigten in den Einrichtungen, sondern zunehmend für die Existenz der Kliniken insgesamt.
Hagedorn: „Es ist vor allem dem beherzten Engagement des Müttergenesungswerkes zu verdanken, dass die großen Verbände der Krankenkassen mit den Kliniken endlich einen gemeinsam überarbeiteten Entwurf der Begutachtungsrichtlinie für Mutter-Vater-Kind-Kuren vorgelegt haben. Nun bleibt allerdings abzuwarten, ob die Kassen wirklich stärker und transparent im Sinne der betroffenen Mütter, Väter und Kinder entscheiden und sich damit endlich an die schon seit 2007 geltenden gesetzlichen Regelungen halten! Es ist erschütternd, dass jetzt nochmals deutlich klargestellt wird, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ bei Mutter-Vater-Kind-Kuren gerade NICHT gilt – obgleich genau dieser Grundsatz schon seit 2007 geltendes Recht ist.“
Die nahe Zukunft wird zeigen, ob die Neufassung der Richtlinie tatsächlich das angepeilte Ziel erreicht: Die künftigen Zahlen der Bewilligungen von Kuranträgen und die in den Ostholsteiner Kurkliniken ankommenden Familien liefern einen Hinweis auf die Wirksamkeit der neuen Regelung.
Hagedorn: „Die Belegungszahlen in unseren Kurkliniken müßten jetzt deutlich steigen – ich werde das gut im Blick behalten. Das Gesundheitsministerium hat sich gemeinsam mit den Krankenkassen bislang gegen gesetzliche Verschärfungen zu Gunsten der Familien gewehrt – sollten die jetzt erfolgten Nachbesserungen keinen schnellen Erfolg für die Familien bringen, dann müßte allerdings - den Forderungen des BRH-Berichtes tatsächlich 1:1 folgend – das Gesetz nachgebessert werden … und zwar noch in diesem Jahr.“
Hintergrund: Bettina Hagedorn setzt sich bereits seit 5 Jahren kontinuierlich für Mutter-Vater-Kind-Kuren ein und initiierte bei der Gesundheitsreform 2007 den gesetzlich fixierten Rechtsanspruch für die betroffenen Familien, denen Krankenkassen mit ihrer teils restriktiven Bewilligungspraxis die ärztlich angeordnete Kur unter oftmals fadenscheinigen Gründen vorenthalten. Bettina Hagedorn organisierte am 30. August 2010 den 1. Runden Tisch zum Thema in Bad Malente und am 15. Mai 2011 den 2. Runden Tisch in Büsum, bei denen sie mit Bundesgesundheitsministerin a.D. Ulla Schmidt, die 2007 den Rechtsanspruch als zuständige Ministerin durchgesetzt hatte, über 60 kompetente Gesprächsteilnehmer quasi aller Häuser sowie diverse Bürgermeister aus ganz Schleswig-Holstein zur Diskussion empfing, die die erheblichen Probleme bestätigten.
Im Haushaltsausschuss beantragte sie im Oktober 2010 erfolgreich die Prüfung des Bundesrechnungshofes, dessen Bericht im Sommer 2011 ein bundesweites Medienecho auslöste. Mitte Mai 2011 besuchte Hagedorn mit ihrer MdB-Kollegin Ulla Schmidt zwei Mutter-Vater-Kind-Kliniken an der Nordseeküste: das „Louise-Schroeder-Haus“ der AWO in Keitum und das Kurzentrum „Gode Tied“ in Büsum. Am 20. Mai 2011 besuchte sie mit ihrer MdB-Kollegin Marlene Rupprecht (Kuratoriumsvorsitzende des Müttergenesungswerks) die „Mutter-Kind-Klinik Maria Meeresstern“ im Deutschen Müttergenesungswerk in Niendorf/Ostsee. Seit Jahren hält sie Kontakt zu Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen, u.a. in Großenbrode (Kurklinik Miramar), Grömitz (Ostseeklinik) und Kellenhusen (Gertrud-Völcker-Haus).