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Zwei Namentliche Abstimmungen am 22. Mai zu Sukzessivadoption und Gentechnik

Aktuelles

Am Donnerstag standen im Plenum des Deutschen Bundestages zwei wichtige Abstimmungen an: Mit Koalitionsmehrheit hat der Bundestag die gleichlautenden Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD (18/841) sowie der Bundesregierung (18/1285) zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner zusammengeführt und unverändert verabschiedet. Mein Abstimmungsverhalten habe ich in einer persönlichen Erklärung begründet, zum Thema möchte ich Ihnen auch die Rede meines Fraktionskollegen Johannes Kahrs ans Herz legen.

Auch der Antrag von CDU/CSU und SPD (18/1450) zum Gentechnikfreien Pflanzenbau wurde vom Bundestag in namentlicher Abstimmung angenommen, was die Bedeutung unseres Antrags unterstreicht – damit spricht sich die große Koalition klar gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland aus. Nachdem sich Deutschland Anfang des Jahres bei der Abstimmung zur Zulassung von Genmais im EU-Ministerrat enthalten musste – weil CDU und CSU sich nicht zu einem eindeutigen „Nein“ durchringen konnten – ist der jetzt im Bundestag angenommene Antrag ein großer Erfolg für die SPD-Fraktion. Teil des Antrags ist auch die Aufforderung an die Bundesregierung, eine nationale Ausstiegsklausel für den Fall einer europaweiten Zulassung durchzusetzen. Hierzu lohnt es sich, die Rede von Dr. Matthias Miersch, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, anzuschauen.