Seit über 5 Jahren engagiert sich die ostholsteinische SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Hagedorn für Mütter, Väter und ihre Kinder, die dringend kurbedürftig sind und denen Krankenkassen mit ihrer teils restriktiven Bewilligungspraxis die ärztlich angeordnete Kur unter oftmals fadenscheinigen Gründen vorenthalten – jetzt gerät das Thema zu Recht bundesweit in die Schlagzeilen (u.a. ZDF „Frontal 21“ vom 10.5.2011, „Spiegel“ 30.5.2011).
Der Bundesrechnungshof hat seit Herbst 2010 auf Initiative Bettina Hagedorns und auf Bitte des Haushaltsausschusses die seit Jahren umstrittene Bewilligungspraxis der Krankenkassen sowie deren seit 2007 gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage aussagekräftiger Statistiken zum Thema „Mutter-Vater-Kind-Kuren“ untersucht und liefert seinen Abschlussbericht Ende dieser Woche beim Haushaltsausschuss ab – mit für die Krankenkassen katastrophalen und beschämenden Ergebnissen: „Willkür und Beliebigkeit“ attestiert der aktuelle „Spiegel“ den Krankenkassen im Titel.
01.06.2011: Eltern-Kind-Kuren: Bundesrechnungshof kritisiert willkürliche Bewilligungspraxis der Krankenkassen
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Bettina Hagedorn, im Rechnungsprüfungsausschuss SPD-Obfrau und im Haushaltsausschuss stellv. SPD-Sprecherin, geht noch weiter: „Der Bundesrechnungshof belegt es an einer Vielzahl haarsträubender Fallbeispiele schwarz auf weiß: die Krankenkassen missachten den Rechtsanspruch der Eltern ebenso wie die Statistikpflicht und den Gesetzgeber – ihre vom Bundesrechnungshof (BRH) attestierte ‚Willkür‘ ist in einem Rechtsstaat der größtmögliche Vorwurf an Institutionen, die sich aus Beitrags- und Steuermitteln finanzieren. Die Kassen agieren offenbar, als lebten wir in einer Bananenrepublik – und versuchen sich auf dem Rücken betroffener Eltern und Kinder zu sanieren. Das ist nicht nur inhuman gegenüber den Familien als Patienten, es ist infam gegenüber dem Gesetzgeber und gegenüber allen im Lande, die sich an Recht und Gesetz halten. Mit diesem Bundesrechnungshofbericht im Rücken muss Schluss sein damit, dass Krankenkassen mit ihrem ‚Veto‘ den Eltern die angeordnete Kur in undurchsichtigen Scheinverfahren verwehren – die einwei-senden Ärzte haben vielmehr als die Kassen die Kompetenz, den Familien die angemessenen Heilmaßnahmen – und ebenso auch die Kuren – rechtskonform zu verordnen.“
Bettina Hagedorn – die bereits im 1. Halbjahr 2010 zu diesem Thema einen ebenso ausführlichen wie ergebnislosen Schriftwechsel mit Gesundheitsminister Rösler und seinem damaligen Staatssekretär Bahr geführt hat – ist nun gespannt auf die Reaktion des Gesund-heitsministeriums. Klar dürfte sein, dass gemäß den Empfehlungen des BRH nun das Gesundheitsministerium einige Anregungen aufgreifen wird – wie z.B. die überfällige bundesweite Vereinheitlichung der Beurteilungsrichtlinie.
Für Bettina Hagedorn ist allerdings klar: Der Kern des Problems sind die Kassen selbst: „Man kann nicht die Frösche auffordern, ihren eigenen Sumpf trocken zu legen. Die Kassen haben offenbar ein Bewilligungsmonopol für ihr eigenes Budget, das sie nicht verantwortungsbewusst und gesetzeskonform umsetzen – dem muss der Gesetzesgeber einen endgültigen Riegel vorschieben! Der Rechtsanspruch wird am besten durchgesetzt, wenn nur die behandelnden Ärzte der Eltern und Kinder durch medizinische Indikation entscheiden und damit für die Betroffenen den Weg frei für eine Kur machen – Punkt! Wer im Ernst wollte den Ärzten diese medizinische Kompetenz absprechen? Die BRH-Berichte belegen deutlich, dass die Kassen jedenfalls gerade nicht willens oder in der Lage sind, die Kur-Anträge objektiv zu prüfen.“
Hintergrund: Seit der Gesundheitsreform 2007 ist ein Rechtsanspruch auf Mutter-Vater-Kind-Kuren sowie eine Statistikpflicht gesetzlich festgeschrieben.
Der BRH formuliert jetzt in seinen Berichten deutlich: ‚Die Verwaltungspraxis der Krankenkassen … ist nicht transparent. Sie wird den sozialverfahrensrechtlichen Anforderungen nicht gerecht.‘ .
Das Müttergenesungswerk hat in seiner Jahrespressekonferenz (31.5.2011) gemeinsam mit seiner Schirmherrin – traditionell die Ehefrau des Bundespräsidenten, Bettina Wulff – zu Recht daran erinnert, dass mit der Gesundheitsreform 2007 die Familien einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf diese Kuren erhalten haben, den die Krankenkassen seitdem – vielfach gesetzeswidrig – verletzen: „Der politische Wille … war, den Frauen den Zugang … zu erleichtern. Davon kann keine Rede sein. Das ist nicht länger hinnehmbar.“
Bettina Hagedorn setzt sich bereits seit 2005 kontinuierlich für Mutter-Vater-Kind-Kuren ein, insbesondere für die betroffenen Familien, aber auch für die Betreiber und Träger von Kliniken mit ihren Mitarbeitern vor Ort. Allein in den letzten Wochen besuchte Hagedorn mit ihrer MdB-Kollegin Ulla Schmidt zwei Mutter-Vater-Kind-Kliniken am 15. und 16. Mai: das „Louise-Schroeder-Haus“ der AWO in Keitum und das Kurzentrum „Gode Tied“ in Büsum. Am 20. Mai 2011 besuchte sie mit ihrer MdB-Kollegin Marlene Rupprecht (Kuratoriumsvorsitzende des Müttergenesungswerks) die „Mutter-Kind-Klinik Maria Meeresstern“ im Deutschen Müttergenesungswerk in Niendorf/Ostsee. Seit Jahren hält sie Kontakt zu Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen, u.a. in Großenbrode (Kurklinik Miramar), Grömitz (Ostseeklinik) und Kellenhusen (Gertrud-Völcker-Haus). Hagedorn organisierte außerdem am 30. August 2010 den 1. Runden Tisch zum Thema in Bad Malente und am 15. Mai 2011 den 2. Runden Tisch in Büsum, bei denen sie mit Bundesgesundheitsministerin a.D. Ulla Schmidt, die 2007 den Rechtsanspruch als zuständige Ministerin durchgesetzt hatte, über 60 kompetente Gesprächsteilnehmer quasi aller Häuser sowie diverse Bürgermeister aus ganz Schleswig-Holstein zur Diskussion empfing, die die erheblichen Probleme bestätigten.



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