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Bettina Hagedorn zu Besuch bei den DaZ-Klassen in Lensahn

Aktuelles

20.05.2016


Mit Schulrat Manfred Meier besuche ich den Deutschunterricht der Flüchtlingskinder
(Foto: K. Langer)
 
"Deutsch als Zweitsprache" verbirgt sich hinter dem Kürzel der DaZ-Klassen. Für mich ist klar: Sprache ist der Schlüssel zur Integration! Sie zu erlernen ist elementar, weshalb wir frühzeitig bei den Kleinsten beginnen müssen. Gemeinsam mit dem für den Kreis Ostholstein zuständigen Schulrat Manfred Meier habe ich am 20. Mai 2016 den Deutschunterricht der Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn besucht. Dort ging es hoch her: Zwölf Grundschulkinder aus acht Nationen riefen durcheinander und versuchten herauszufinden, ob es der, die oder vielleicht doch das Maus heißt. Am Ende entschieden sie sich genau richtig für "die" Maus.
 

An diesem Tag habe ich den Unterricht von Deutschlehrerin Kristin Langbehn besucht, die gemeinsam mit einer anderen Lehrkraft die Kinder in Kleingruppen unterrichtet. Ich stelle fest: Das integrative Modell hat sich bewährt! Es ist erstaunlich, wie schnell die Kleinen lernen. 

Unterrichtet werden die Erst- bis Viertklässler an der Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn, der Deutschunterricht ist Teil der Integrationsarbeit von Flüchtlingen. Zwei Stunden am Tag werden die Kinder in DaZ-Kursen beschult, den Rest des Vormittages verbringen sie in den Regelklassen. Der Unterricht in den DaZ-Klassen ist flexibler und methodenreich: Während einige Schüler die Grammatik paukten, lernten andere spielerisch Deutsch mit Hilfe von Sprach-CDs oder übten die Rechtschreibung in Arbeitsheften.

Aufgrund der neu hinzugekommenen Schüler hat das Land Schleswig-Holstein - unterstütz durch die Bundesmittel - zusätzliche Stellen bewilligt. Wir sind ein starkes Land und können uns zum Glück die Ausbildung für die ankommenden Flüchtlinge leisten.

An der Schule in Lensahn wird seit dem 1. Februar in zwei Klassen mit derzeit 25 Flüchtlingskindern unterrichtet. Landesweit gibt es ca. 200 DaZ-Zentren. Nach der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf Bildung – unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus. Asylbewerber unterliegen deshalb in allen Bundesländern der Schulpflicht. Bei uns in Schleswig-Holstein greift die Schulpflicht ab dem Moment, wo Asylbewerber von der Erstaufnahmeeinrichtung einer Gemeinde zugewiesen werden, also spätestens drei Monate nach der Asylantragstellung.