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Bundestag bringt das Gute-Kita-Gesetz und die Qualifizierungsoffensive in erster Lesung auf den Weg

Pressemitteilungen

18.10.2018

Bettina Hagedorn mit Franziska Giffey

Arbeitslosenbeitrag sinkt ab 1. Januar um 0,5 Prozent!

Der Bundestag hat mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ von SPDFamilienministerin Franziska Giffey und dem „Qualifizierungschancengesetz“ von SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil zwei zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag in erster Lesung debattiert.

Dazu Bettina Hagedorn, SPD-Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein und parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:

„Mit dem Gute-Kita-Gesetz gibt der Bund bis 2022 5,5 Mrd. Euro an die Länder und Kommunen, damit es eine spürbare Offensive sowohl bei der Qualität der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege geben kann, während gleichzeitig die hohen Gebühren für viele Eltern schrittweise reduziert sollten. Für Schleswig-Holstein bedeutet das einen Bundeszuschuss von über 150 Mio. Euro. Über Verwaltungsvereinbarungen mit dem Familienministerium in Berlin werden die Länder selbst verbindlich festzulegen, wie das Geld konkret investiert werden soll. Schwerpunkte können z.B. kleinere Gruppengrößen, ein Plus an bedarfsgerechter Sprach- und Gesundheitsförderung oder verbesserte Öffnungszeiten sein. Auch Berlin, 18.10.18 Seite 2 von 3 Investitionen in die räumliche Gestaltung sowie der Einstieg in die Gebührenfreiheit für die Eltern werden möglich. Da in allen Bundesländern – und auch in Schleswig-Holstein - die Steuereinnahmen ebenso ´sprudeln´ wie im Bund, erwarte ich, dass die Landesregierung aus eigener Kraft noch einmal das Doppelte ‚on Top‘ an die Städte und Gemeinden überweist, damit diese Offensive für die Kitas bei den Erzieherinnen und Erziehern, den Kindern und den Eltern spürbar ankommt.“

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz setzt die Große Koalition ein prioritäres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Dafür wird der Bund bereits 2019 500 Mio. Euro, 2020 1 Mrd. Euro sowie 2021 und 2022 jeweils 2 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Das Gesetz wird nun im Familienausschuss beraten und soll noch in diesem Jahr in 2./3. Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. Ebenfalls in erster Lesung beraten wurde am 18. Oktober das „Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“.

Hagedorn: „Wir öffnen mit diesem Gesetz Beschäftigten künftig grundsätzlich den Zugang zur Weiterbildungsförderung unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Größe des Betriebs, wenn sie angesichts des digitalen Strukturwandels Weiterbildung brauchen, um weiterhin in Arbeit zu bleiben und zusätzliche Chancen auf dauerhafte Beschäftigung zu erhalten. Wir nehmen die Sorgen der Beschäftigten und Arbeitgeber vor den Folgen des Digitalen Strukturwandels ernst und bieten präventiv konkrete Hilfe. Das ist nichts anderes als ein Paradigmenwechsel – die Bundesagentur für Arbeit soll nicht erst tätig werden, wenn jemand arbeitslos ist, sondern die Arbeitslosigkeit durch Weiterbildung vermeiden. Außerdem werden die Hürden für den Zugang zum Arbeitslosengeld insofern erleichtert, dass in Zukunft gilt: Wer innerhalb von 30 Monaten (bisher: 24 Monaten!) mindestens zwölf Monate Versicherungszeiten nachweisen kann, wird künftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Insbesondere für die Menschen, die in Saisonarbeit in Landwirtschaft und Tourismus-Betrieben arbeiten, ist das ein wichtiger Schritt nach vorne! Als dritter Punkt wird mit Seite 3 von 3 diesem Gesetz die Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte umgesetzt – für Arbeitnehmer wie auch für die Betriebe bedeutet ein Arbeitslosenbeitrag von 2,5 Prozent statt von 3 Prozent eine spürbare Entlastung, die direkt mit der Lohnabrechnung spürbar wird. Für Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Monat bedeutet alleine diese Regelung eine Entlastung in Höhe von 90 Euro im Jahr!“

Bei Betrieben von bis zu 10 Beschäftigten werden die Weiterbildungskosten für die Mitarbeiter zukünftig zu 100 Prozent übernommen – größere Betriebe erhalten 50 Prozent Förderung von der Bundesagentur für Arbeit.