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Erfolg für Ostholstein: Koalition schafft auf SPD-Initiative Hagedorns Voraussetzung für zusätzlichen Lärmschutz bei FBQ

Pressemitteilungen

 

Die Große Koalition wird am Donnerstag, den 28. Januar, ab ca. 17 Uhr im Deutschen Bundestag zwei Anträge für zusätzlichen Lärmschutz an Schienengütertrassen auf den europäischen TEN-Verkehrs-Korridoren diskutieren und beschließen und damit milliardenschwere Zusagen für lärmgeplagte Anwohner an diesen Trassen bewilligen. Profitieren werden davon auch die Ostholsteiner entlang der geplanten Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung – FALLS sie denn kommt. Beschlossen werden zwei Anträge zur Rheintalbahn und zum Lärmschutz an Güterschwerverkehrstrassen, die Bettina Hagedorn und ihr CDU-Kollege Norbert Brackmann – beide im Haushaltsausschuss für ihre Fraktionen verantwortlich für das Verkehrsressort – bereits am 8. Dezember 2015 federführend geeint hatten. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte beide Anträge bereits am 15. Dezember einstimmig beschlossen. Wochenlange Irritationen in der Unionsfraktion hatten jedoch bis zum 26. Januar 2016 eine gemeinsame Beschlussfassung im Bundestag verhindert.

Hagedorn: „Ich bin überglücklich, dass ‚mein‘ Antrag zum zusätzlichen Lärmschutz an europäischen Schienengütertrassen jetzt im Deutschen Bundestag nicht nur debattiert, sondern auch direkt beschlossen wird. Angesichts der milliardenschweren Dimension, die dieser Beschluss des Bundestages zu Gunsten von mehr Lärmschutz für viele betroffenen Anwohner haben wird, ist das für mich in fast 14 Jahren als Bundestagsabgeordnete eine Premiere und ein persönliches ‚Highlight‘. Ich bin stolz darauf, dass es uns Sozialdemokraten mit diesem TEN-Trassen-Antrag gelingt, institutionalisierte Bürgerbeteiligung wie Dialogforen elementar zu stärken und Lärmschutz deutlich über dem durch die Bundeshaushaltsordnung (BHO) beschränktem Niveau zu ermöglichen. Durch die Gleichstellung von Neu- und Ausbautrassen und die bis Sommer 2016 zugesagte Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes kann der Bundestag künftig betroffene Kommunen z.B. bei erforderlichen kreuzungsfreien Bahnübergängen im Rahmen der Planfeststellung von ihrer Kostenbeteiligung entlasten. Für mich ist klar: Nur zusätzlicher Lärmschutz kann die Lebensqualität der Menschen an den Güterschwerverkehrstrassen schützen – und das machen wir mit unserem Antrag möglich. Ein wichtiger Erfolg ist auch, dass Bürgerbeteiligung und Dialogforen jetzt verbindlich gestärkt werden, weil deren Rolle bei der Bewilligung von Mehrkosten auf der Grundlage dieses Bundestagsbeschlusses zentral ist. Ich freue mich, dass ich den Antrag auch als Rednerin der SPD-Fraktion in der Plenardebatte am Donnerstag erläutern kann.“

Konkret ermöglicht der Antrag im Einzelfall Lärmschutz über das gesetzliche Maß hinaus an Schienengütertrassen, wenn diese Teil der Korridore des TEN-Verkehrs-Kernnetzes sind und dort Bürgerbeteiligung in Form von Dialogforen oder Projektbeiräten stattgefunden hat. Bisher galt für die Deutsche Bahn bei ihren Planungen eine strenge Deckelung der Kosten nach Bundeshaushaltsordnung (BHO), um strenge Anforderungen zur Wirtschaftlichkeit einzuhalten. Zweitens werden – ausschließlich für diese Trassen – Ausbaustrecken und Neubaustrecken gleichgestellt und hierzu das Eisenbahnkreuzungsgesetz bis Sommer 2016 novelliert.  

Hagedorn: „Mit dem Beschluss zu diesem Antrag gibt die Große Koalition den Dialogforen und Projektbeiräten bundesweit – auch dem Dialogforum in Ostholstein – einen wesentlich durchsetzungsstärkeren Status: Sie können nun auch mit Beschlüssen, die Mehrkosten über das gesetzliche Maß zur Konsequenz haben, ohne Denkverbote Einfluss auf künftige Planfeststellungsverfahren nehmen, wenn diese Mehrkosten geeignet und erforderlich sind, um die berechtigten Anliegen der Menschen in den Regionen aufzugreifen.“

 

Sechs Wochen Verzögerung: Chaos in der Union

Der ursprüngliche Zeitplan sah vor, den Antrag zusammen mit dem „Rheintal-Antrag“ im Deutschen Bundestag am 17. Dezember zu beschließen. Da die Union die Anträge jedoch kurzfristig von der Tagesordnung ihrer Fraktionssitzung gestrichen hatte, konnten sie nicht wie geplant – und versprochen – noch im Dezember 2015 verabschiedet werden.

Hagedorn erläutert die Hintergründe: „Der Antrag hatte im Dezember die Zustimmung der Haushalts- und der Verkehrspolitiker von SPD UND CDU/CSU, entsprechend haben wir ihn am 15. Dezember in der SPD-Bundestagsfraktion einstimmig beschlossen. Auf dem CDU-Bundesparteitag in Karlsruhe am 15. Dezember wurde Unionsfraktionschef Volker Kauder jedoch mit so vielen Sonderwünschen der CDU-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen konfrontiert, dass er den Antrag von der Tagesordnung seiner Fraktion nahm. Diese internen Unstimmigkeiten in der Unionsfraktion verhinderten leider einen Bundestagsbeschluss im Dezember 2015. Seitdem sind vier Wochen mit intensiven Verhandlungen vergangen. Ein neuer Antragsentwurf, der von beiden Koalitionspartnern am 25.01.2016 vorgelegt wurde, scheiterte ausnahmslos am Widerstand innerhalb der Unionsfraktion. Am 26. Januar stimmte die CDU/CSU in ihrer Fraktionssitzung dann doch überraschend beiden Anträgen – Wort für Wort – zu, die in der SPD-Fraktion bereits am 15. Dezember beschlossen waren. Jetzt steht der Beschlussfassung im Bundestag endlich NICHTS mehr im Wege!!!“