Zum Gesetzentwurf zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS) erklären Dr. Ernst Dieter Rossmann MdB und Bettina Hagedorn MdB:
Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Erprobung der CCS-Technologie in Deutschland wurde von den Experten in der Anhörung im Umweltausschuss kritisiert. Vor allem die so genannte „Länderklausel“ ist bei ihnen durchgefallen. Keinesfalls würde sie ein Veto einzelner Länder gegen CCS für ihr gesamtes Gebiet ermöglichen. Fazit: Im Ergebnis ist mit dem Gesetzentwurf außer absoluter Rechtsunsicherheit für Behörden und Betreiber nichts gewonnen. Damit ist die Aussage von Ministerpräsidenten Carstensen als Beruhigungspille für die besorgte Bevölkerung entlarvt.



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