
(Foto: Studio Kohlmeier)
Die neue dänische Regierung hat in der letzten Woche erklärt, dass eine endgültige Entscheidung über den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung möglicherweise zeitlich noch weiter nach hinten verschoben wird. In seinem Antwortschreiben auf den gemeinsamen Appell (Schreiben vom 16. Mai 2015) der SPD-Bundestagsabgeordneten für Ostholstein, Bettina Hagedorn, und ihres dänischen Kollegen Lennart Damsbo-Andersen, Folketingsabgeordneter für Lolland, KEINE Güterzüge durch den geplanten Belttunnel zu führen, so lange die Deutsche Hinterlandanbindung inklusive neuer Sundquerung nicht komplett betriebsbereit sei, konkretisierte der neue dänische Verkehrsminister Hans Christian Schmidt mit Schreiben vom 17. August 2015 (Anlage) die zeitliche Verzögerung.
Hagedorn: „In seinem Schreiben an mich bestätigt der neue dänische Verkehrsminister Schmidt nun mit dem neuen Eröffnungsdatum 2024 offiziell die dänische dreijährige Verschiebung des geplanten Belttunnels und begründet diese mit Nachverhandlungen mit den Baufirmen zur angestrebten massiven Kostensenkung. Das Ergebnis dieser Nachverhandlungen wollte der dänische Ex-Verkehrsminister Heunicke noch vor wenigen Monaten im Herbst 2015 vorlegen und dann das dänische Folketing konkret über den Bau beschließen lassen. Dass Schmidt diesen Beschluss jetzt offenbar auf unbestimmte Zeit verschiebt, ist auch in den um mindestens 700 Mio. Euro geringeren EU-Zuschüssen begründet, deren Finanzierungsloch mit dem Brüsseler Beschluss vom Juli 2015 zusätzliche Finanzierungsprobleme in Dänemark bereitet – eine erhoffte 2. EU-Tranche kann nicht vor 2018 bewilligt werden. Kopfschmerzen bereitet Schmidt auch der in Deutschland noch ausstehende Planfeststellungsbeschluss für den Teil des Querungsbauwerks auf deutschem Boden – hier fordert er ebenso vehement wie hilflos eine ‚Verfahrensbeschleunigung‘ und feste Zusagen der zuständigen Minister, die objektiv in unserem Rechtsstaat gar nicht möglich ist. Schließlich müssen dafür unter anderem 3.100 Einwendungen – aus Dänemark waren es nur ca. 30 – akribisch abgearbeitet werden. Erst NACH dem Planfeststellungsbeschluss BEGINNT jedoch die Klagebefugnis von Naturschutzverbänden und Bürgerinitiativen – und diese Klagen sind längst angekündigt, was den Baubeginn definitiv unkalkulierbar verzögern wird. Auf diese Situation hatte Bundeskanzlerin Merkel bereits im April die damalige Regierungschefin Thorning-Schmidt öffentlich hingewiesen. Dass Minister Schmidt also – wider besseren Wissens – einen konkreten Zeitplan für die Planfeststellung in Deutschland fordert, grenzt an die Missachtung von Bürgerbeteiligung auf deutscher Seite. Seit Ende Mai liegen nun mehr als 3.100 Stellungnahmen und Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren bei den zuständigen Behörden in Kiel vor. Es wäre rechtstaatlich zweifelhaft, Planfeststellungsverfahren so zu beschleunigen, dass die Anliegen der Menschen in der Region im Hau-Ruck-Verfahren abgearbeitet würden.“
Bettina Hagedorn macht erneut deutlich, dass sie die Schlussfolgerung von Verkehrsminister Schmidt – dass es bei einem Fertigstellungstermin des Tunnels 2024 quasi ‚automatisch‘ kein Problem mit Güterzügen auf der Bestandstrasse in Ostholstein in der Annahme gäbe, dass 2024 auch die deutsche Hinterlandanbindung samt neuer Sundquerung fertig sei – ausdrücklich NICHT teilt:
„Eine Fertigstellung der Hinterlandanbindung schon 2024 halte ich persönlich für absurd. Im Januar 2015 hatte das Verkehrsministerium in seinem Bericht an mich als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) eine Fertigstellung 2024 als einen ‚ehrgeizigen Zeitplan mit hohem Anspannungsgrad‘ bezeichnet, der im Übrigen voraussetzen würde, dass niemand gegen die diversen deutschen Planfeststellungsbeschlüsse – für die die Verfahren noch nicht einmal eröffnet sind – klagt. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 27. März 2015 folgerichtig einstimmig zwei neue Berichtsanforderungen an das Verkehrsministerium zum 30. September gestellt, die wir auf der nächsten RPA-Sitzung am 16. Oktober auf der Tagesordnung haben werden. Weitere wahrscheinliche zeitliche Verzögerungen und Kostensteigerungen werden dann auf deutscher Seite mit der Unterstützung des Bundesrechnungshofes diskutiert werden und zu neuen Beschlüssen führen.“
Bis zum 30. September 2015 muss das Ministerium auf Grundlage der massiven Kostensteigerungen und erheblichen Zeitverzögerungen eine Neuverhandlung des Staatsvertrags mit Dänemark prüfen. Zweitens muss Dobrindt dem Rechnungsprüfungsausschuss – ebenfalls bis zum 30. September 2015 – nach Abschluss der Untersuchungen zur Fehmarnsundbrücke und der Vorentwurfsplanung für die neue Streckenführung über die erreichten Fortschritte und Erkenntnisse berichten. In diesem Bericht muss das Verkehrsministerium auch auf die bisher ausstehenden Informationen zum Zeitbedarf für die Ausführungsplanung, zur Ausschreibung und Auftragsvergabe sowie zum Zeitraum der Inbetriebnahme eingehen. Der Bericht muss zudem Angaben dazu enthalten, wann das Vorhaben haushaltsreif sein wird und ob es wann als Einzeltitel in den Bundeshaushalt eingebracht wird.