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Hagedorn stimmt gegen Regelsatz-Kompromiss wegen milliardenschwerer Dauerbelastung der Bundesagentur für Arbeit

Pressemitteilungen

Bei der abschließenden Debatte und Abstimmung des Bundestages über das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Neuberechnung der Regelsatzbedarfe stimmt die ostholsteinische SPD-Abgeordnete Bettina Hagedorn als zuständige Hauptberichterstatterin im Haushaltsausschuss für die Bundesagentur für Arbeit und für das Arbeits- und Sozialministerium mit „Nein“.

Zu diesem Abstimmungsverhalten gibt sie im Bundestag eine persönliche Erklärung schriftlich zu Protokoll hier nachzulesen ist.

Hagedorn: „Ich verkenne keinesfalls, dass sich die wochenlangen harten Verhandlungen zwischen der Regierung und der SPD vor allem für die Kinder und für die Kommunen gelohnt haben: im Ergebnis profitieren statt der bundesweit ca. 1,7 Millionen Kinder in Grundsicherung jetzt zusätzlich ca. 500.000 Kinder, deren Eltern einen Kinderzuschlag erhalten oder Wohngeld beziehen, von dem Bildungspaket. Vor allem ist es ein Erfolg, dass statt - wie von Schwarz-Gelb geplant - der Jobcenter jetzt die Kommunen erheblich unbürokratischer die Bildungsleistungen für Nachhilfe, für das Mitmachen bei Sport, Musik und Kulturangeboten z.B. in Vereinen und die Zuschüsse für Kita- und Schul-ausflüge organisieren bzw. abrechnen können. Statt Chipkarte soll jetzt ein gutes Netzwerk vor Ort dieses Bildungspaket für benachteiligte Kinder praxisnah garantieren, wofür der Bund 1:1 die Finanzierung übernimmt. Ich begrüße vor allem die milliardenschwere dauerhafte Entlastung der Kommunen bei der Grundsicherung zu Lasten des Bundes, die bis 2015 über 12 Milliarden Euro zusätzlich in die kommunalen Kassen spülen wird, damit die Kreise, Städte und Gemeinden ihren Aufgaben gerade im Bildungsbereich qualitativ besser und umfangreicher gerecht werden können. Die Kompromisse zum Regelsatz und zum Mindestlohn sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – dass es der SPD in den Verhandlungen gelungen ist, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Übungsleiter zukünftig bis zu 175 € nicht mehr auf den Regelsatz angerechnet werden, ist mir besonders wichtig. Man kann nicht nur in Sonntagsreden von dem Wert des Ehrenamtes reden, sondern muss auch handeln – gerade für den ländlichen Raum. Die Finanzierung der Entlastung der Kommunen auf dem Rücken von Arbeit-suchenden und Beitragszahlern ist allerdings eine grundfalsche Weichenstellung, die mir eine Zustimmung zu dem Gesamtpaket unmöglich macht.“
Die Kommunen sollen dauerhaft und vollständig von den Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vom Bund entlastet werden, was ihnen eine Entlastung von 12,2 Mrd. € bis 2015 bescheren wird. Ab 2016 werden diese Kosten durch die älter werdende Gesellschaft Jahr für Jahr rapide steigen. Obwohl die Bundesagentur für Arbeit mit der Grundsicherung für Ältere absolut gar nichts zu tun hat, soll sie mit ihrem Haushalt in vollem Umfang für die Ge-genfinanzierung gerade stehen. Dadurch fehlen ihr allein bis 2015 insgesamt 12,15 Mrd. € und danach ca. 4,4 Mrd. € pro Jahr, so dass in ihrem Haushalt bis 2015 kontinuierlich ein Schuldenberg von knapp 10 Mrd. € anwachsen wird, ohne dass die Bundesagentur für Arbeit absehbar in den Folgejahren die Chance auf „schwarze Zahlen“ haben wird. Da die bisher vereinbarte Rückzahlung dieser Schulden durch diesen Griff in die Kasse der Bundesagentur für Arbeit nicht gelingen kann, wird es absehbar bis spätestens 2014 zu einer Erhöhung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags (nach der Bundestagswahl!) kommen müssen.
Zusätzlich zu dieser Belastung haben CDU/CSU/FDP schon 2010 ein sog. „Sparpaket“ beschlossen, das unter der Überschrift „Ersatz von Pflicht- durch Ermessensleistungen im SGB II + III“ Kürzungen bis 2014 von 16 Mrd. € im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik vorsieht. Allein die Bundesagentur ist von diesen zusätzlichen Kürzungen mit insgesamt 10 Mrd. € bis 2014 betroffen (2011 -1,5 Mrd. €. 2012 -2,5 Mrd. €, 2013 und 2014 je -3 Mrd. €).
Hagedorn: „Dieser „doppelte Griff“ von über 22 Mrd. € bis 2015 in die Finanzausstattung der Bundesagentur für Arbeit bedeutet das Ende einer verantwortungsvollen aktiven Arbeitsmarktpolitik. In jedem Arbeitsamtsbereich und in jedem Jobcenter in unserer Region und im ganzen Land wird dies zu massiven Kür-zungen führen und die aktive Arbeitsmarktpolitik dramatisch einschränken. Das wird vor allem zu Lasten von Frauen, Alleinerziehenden, Migranten und von Menschen mit Behinderung gehen. Auch Instrumente wie der Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss werden zur Disposition gestellt. In der Konsequenz wird es - trotz eines anwachsenden Fachkräftemangels von nie gekanntem Ausmaß - drastisch weniger Qualifi-zierungsmöglichkeiten für Arbeitsuchende geben. Als Hauptberichterstatterin für das Bundesministerium für Arbeit und Sozia-les und die Bundesagentur für Arbeit im Haushaltsausschuss kann ich aber vor dem Hintergrund der schon 2010 beschlosse-nen milliardenschweren Kürzungen im „Sparpaket“ von CDU/CSU/FDP zu Lasten der aktiven Arbeitsmarktpolitik den jetzt zusätzlich drohenden massiven Kürzungen bei Arbeitsförderung und Qualifizierung nicht zustimmen. Ich stimme dem vorliegenden Gesetzentwurf auch deshalb nicht zu, weil er nach meiner Überzeugung eine künftige Beitragserhöhung der Arbeitslosenversicherung schon in sich trägt. Das allerdings ist das Gegenteil dessen, was die Große Koalition gemeinsam als Ziel verfolgt hat, als sie beschloss, einen vollen Mehrwertsteuerpunkt (aktuell ca. 8 Mrd. € pro Jahr) dauerhaft zur Reduzierung des ALV-Beitrages zu Gunsten der Bundesagentur für Arbeit zu verwenden.“