Der Bundesrat will in seiner heutigen Sitzung mit einer Initiative beim Bund erreichen, dass das sog. „Zusätzlichkeitskriterium“ im Konjunkturpaket (§ 3a Zukunftsinvestitionsgesetz) ersatzlos gestrichen wird. Auf Initiative der SPD hat sich der federführende Haushaltsausschuss im Bundestag bereits am 27.01.2010 kritisch mit dieser Initiative beschäftigt und Stellungnahmen vom Bundesrechnungshof und von der Bundesregierung eingefordert, die inzwischen vorliegen (Anlage).
Mittel des Konjunkturpaketes II weiterhin zweckgemäß ausgeben, nur zusätzliche Bauvorhaben sichern Arbeitsplätze in der
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Gemeinsam mit den Vertretern von Handwerk, Baugewerbe und Wirtschaft ist die SPD-Arbeitsgruppe Haushalt im Bundestag,deren stellvertretende Sprecherin Bettina Hagedorn ist, zum Erhalt von Arbeitsplätzen durch öffentliche Aufträge von Bund, Ländern und Kommunen, gegen jegliche Änderung des Gesetzes und fordert die Bundesregierung auf, das Ansinnen des Bundesrates zur Stabilisierung der jetzigen Konjunktur auf jeden Fall abzulehnen.
Die SPD hat am 10.02.2010 im Haushaltsausschuss in diesem Sinne einen Antrag und Beschlussvorschlag vorgelegt (Anlage), dessen Beratung vertagt werden musste, da CDU/CSU und FDP die Behandlung dieses Punktes gegen den
erbitterten Protest der Oppositionsfraktionen von der Tagesordnung gestrichen und vertagt haben.
Bettina Hagedorn: „Es darf nicht sein, dass die Länder jetzt das Kriterium der Zusätzlichkeit einfach aus dem Konjunkturpaket streichen und damit Arbeitsplätze beim Handwerk und Baugewerbe durch zusätzliche öffentliche Mittel gefährden. Die SPD steht im federführenden Haushaltsausschuss an der Seite der Verbände des Handwerks, des Baugewerbes und der Wirtschaft, die eine Beibehaltung der Zusätzlichkeit dringend fordern. Die Berichte des Bundesrechnungshofes und des Bundesfinanzministeriums sprechen eine deutliche Sprache und warnen, dass die gewünschte konjunkturelle Wirkung in der Wirtschaft ernsthaft gefährdet ist, wenn das Kriterium der Zusätzlichkeit wegfallen würde.“



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