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05.10.2011: Hagedorn: Langmut mit rechtswidriger Krankenkassenpraxis rächt sich

Pressemitteilungen

Anlässlich der Präsentation der aktuellen, alarmierenden Zahlen des Müttergenesungswerks, die vergangene Woche in Berlin zur Bewilligungspraxis der Krankenkassen bei Mutter/Vater-Kind-Kuren vorgestellt wurden, erklärte die ostholsteinische Bundestagsabgeordnete und stellvertretende haushaltspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Bettina Hagedorn:

„Die klientelbedingte Engelsgeduld, mit der CDU / FDP in Berlin seit Langem dem rechtswidrigen Treiben der Krankenkassen bei deren restriktiver Bewilligungspraxis von Mutter-Vater-Kind-Kuren zuschauen, rächt sich: Die Ablehnungen der Kuranträge mit fadenscheinigen und nicht gesetzeskonformen Begründungen sind skandalös hoch und die Widersprüche unverändert erfolgreich. Immer noch nutzen die Krankenkassen die Mutter-Vater-Kind-Kuren als Sparstrumpf auf dem Rücken von Eltern und Kindern.
Es ist erfreulich und überfällig, dass jetzt auch mein CDU-Kollege Gädechens befürwortet, was ich für die SPD im Haushaltsaus-schuss am 29. Juni beantragt habe und Schwarz-Gelb am 06. Juli dort leider ablehnte: Nämlich den Forderungen des BRH-Berichtes 1:1 zu folgen und noch in diesem Jahr durch gesetzli-che Klarstellungen den Krankenkassen endlich das Handwerk zu legen. Es ist vollkommen unakzeptabel, dass die Kassen den ein-deutigen Willen des Parlaments, der 2007 mit der Gesundheitsre-form gesetzt wurde, seit vier Jahren zu Lasten der Familien mis-sachten.“
Der Anfang Juni auf Initiative der SPD im Haushaltsausschuss vom Bundesrechnungshof (BRH) übermittelte Prüfbericht über die Durch-führung von Mutter-Vater-Kind-Kuren (A-Drs. 17(8)3029) wurde dort am 29. Juni und 06. Juli diskutiert. Entgegen üblicher Praxis folgten CDU / FDP mit ihrem Beschluss damals nicht – wie von der SPD beantragt – dem Bundesrechnungshof voll und ganz und hielten einen weiteren Bericht des Gesundheitsministeriums im Frühjahr 2012 für ausreichend.
Hagedorn: „Der weichgespülte Beschluss von Schwarz-Gelb setzte damals auf das Prinzip Hoffnung und die Freiwilligkeit und Einsicht bei den Krankenkassen – jetzt beweisen die neuesten Zahlen des Müttergenesungswerkes: Das war blauäugig! Wenn am 20. Oktober Gesundheitsminister Bahr im Haushaltsausschuss zur Etatberatung seines Hauses erscheint, wird die SPD einen neuen Vorstoß bei den Mutter-Vater-Kind-Kuren machen: Ich hoffe, dass Herr Gädechens in seinen Reihen der Koalition dafür sorgt, dass CDU und FDP endlich den Mumm für einen gemeinsamen Antrag aufbringen, um den Familien mit ihren Kindern zu helfen.“
Hintergrund:
Der BRH hatte festgestellt, dass bei der Bewilligung von Mutter-Vater-Kind-Kuren trotz klarer Gesetzeslage – seit 2007 gilt hier „ambulant vor stationär“ nicht mehr – die Krankenkassen mit dieser nicht gesetzeskonformen Begründung wider besseren Wissens Mutter-Vater-Kind-Kuren reihenweise ablehnen - Tendenz steigend: Im ersten Halbjahr 2011 lag die Ablehnungsquote von Anträgen bundesweit bei 35% (im Vergleichszeitraum 2010 bei 32%), teilweise ist es bei einzelnen Kassen noch schlimmer geworden (DAK und BKK: von 31% Ablehnungen im ersten Hj. 2010 auf 38% Ablehnungen im ersten Hj. 2011). Die Anzahl erfolgreich beschiedener Widersprüche bleibt nahezu unverändert hoch bei 55%. 2010 wurden zudem 8,6% weniger Mittel für Mutter-Vater-Kind-Kuren ausgegeben als 2009. Zu beachten ist auch, dass die Aufwendungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Mutter-Vater-Kind-Kuren bezogen auf die Gesamtaufwendungen der GKV (2010: 175,7 Mrd. Euro) gerade einmal einen Anteil von 0,16% ausmachen (2010: 0,29 Mrd. Euro).