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Bundesverfassungsgericht bestätigt Kritik der SPD-Haushälter am „Sondergremium“

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Anbei finden sie den Änderungsantrag der SPD AG-Haushalt vom 21.09.2011, A-Drs. 17(8)3183

Die stellvertretende haushaltspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Bettina Hagedorn freut sich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit des Sondergremiums gemäß § 3 Abs. 3 StabMechG in Berlin und wundert sich, dass plötzlich so viele Kollegen aller Fraktionen das Urteil begrüßen, obwohl die Ausschussmitglieder nicht nur von CDU/CSU und FDP, sondern auch von Grünen und Linken einen entsprechenden Änderungsantrag der SPD noch am 21.9.2011 im Haushaltsausschuss abgelehnt hatten.

Hagedorn: „Die SPD hat im federführenden Haushaltsausschuss am 21. September 2011 die Erörterung von verfassungsrechtlichen Bedenken zur mangelhaften Parlamentsbeteiligung unter Hinzuziehung vom Sachverständigen der Bundesregierung nur mit größter Mühe gegen die Koalition durchsetzen können. Schon damals wurden von den Juristen teilweise erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken zur Übertragung von weitreichenden Entscheidungen auf ein geheim tagendes ,Kleinstgremium‘ vorgetragen, die die Koalition ebenso wie Grüne und Linke jedoch schlicht negierten. Ein Änderungsantrag der SPD zu § 3 (siehe Anlage) – das ist der Passus, der vorsah, dass bestimmte Entscheidungen nur von einem geheim tagenden neunköpfigen Sondergremium getroffen werden sollten - wurde dann extra abgestimmt und von allen 4 Fraktionen abgelehnt. Der Tenor der Verfassungsgerichtsentscheidung entspricht im Wesentlichen diesem Vorschlag der SPD zur Ausgestaltung der parlamentarischen Mitwirkungsrechte bei Entscheidungen den EFSF betreffend. Diese ‚Klatsche‘ des Verfassungsgerichtes wäre vermeidbar gewesen, weil die SPD-Haushälter zusätzlich beantragt hatten, die verbleibende Woche bis zur Schlussabstimmung im Bundestag für eine Sachverständigenanhörung zum § 3 zu nutzen – vergeblich! Jetzt steht die Koalition vor dem Scherbenhaufen ihrer atemlosen Hau-Ruck-Politik.“
Die SPD-Bundestagsfraktion hat – nach der Niederlage bei der Abstimmung über ihren Änderungsantrag - im September 2011 dann insgesamt der Änderung und Aufstockung des erst im Mai 2010 verabschiedeten Stabilisierungsmechanismusgesetzes, welches die Gewährleistungen im Rahmen des „Rettungsschirms zur Eurozone“ regelt – zugestimmt. Allerdings klagte dann der SPD-Haushaltskollege Prof. Dr. Peter Danckert gemeinsam mit dem SPD-Abgeordneten Swen Schulz aus Berlin - letztlich erfolgreich - vor dem Bundesverfassungsgericht … und zwar im Hinblick genau auf diesen § 3, dessen Änderung zuvor von der SPD vergeblich beantragt worden war.
Hagedorn: „Das Bundesverfassungsgericht hat damit - bezogen auf die Rechte des Parlamentes bei haushaltspolitischen Entscheidungen, die die Europäische Union (EU) betreffen - erneut Klartext gesprochen und den Kern des im September 2011 beschlossenen Gesetzes für verfassungswidrig erklärt! Jetzt muss nachgebessert werden …“

Den Änderungsantrag der SPD AG-Haushalt vom 21.09.2011 finden Sie hier.