Direkt nach der vor über drei Wochen erfolgten Sachverständi-genanhörung zum Gesetzentwurf zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS), hatte die SPD-Landesgruppe Schleswig-Holstein bereits das Votum fast aller Experten öffentlich gemacht: Die Länderklausel in der von Schwarz-Gelb vorgesehenen Form ist offenbar ein „Fake“ und in der gewählten Formulierung wirkungslos.
Hagedorn: „Anstatt die unzureichende Länderklausel nach-zubessern, will Schwarz-Gelb die Regelung nun gleich ganz aus dem CCS-Gesetz streichen. Das ist ein Schritt in die falsche Richtung und ein harter Schlag ins Kontor für Schleswig-Holstein. Die SPD-Landesgruppe Schleswig-Holstein hat sich schon immer für eine Länderklausel samt Vetorecht eingesetzt, die diesen Namen auch verdient. Im Gegensatz dazu ist die bisherige von CDU und FDP entworfene „Länderklausel“ schlicht nichts wert!“
CCS-Gesetz: Kieler CDU/FDP in Berlin als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet
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Fast alle Sachverständigen, auch diejenigen die die Koalition selbst eingeladen hat, haben dies in der Anhörung so gesagt. Ganz offensichtlich benutzt Schwarz-Gelb in Berlin dies jetzt als Vorwand, um das Länderveto endgültig zu kippen. Wenn es so kommt, hat sich die Bundes-FDP mit ihrer Klientel-Politik zugunsten der Energiemonopolisten leider einmal mehr durchgesetzt - dann ist auch bewiesen, das Herr Kubicki und Herr Koppelin in ihrem eigenen Laden bundesweit offenbar keinerlei Einfluss haben.
Hagedorn: „Damit ist auch klar: das ständige Hin und Her von Schwarz-Gelb war eine reine ,Shownummer‘ und diente nur der Gesichtswahrung des CDU-Ministerpräsidenten Carstensen, der aber - wie auch sein Kollege Kubicki -, wenn es hart auf hart kommt, in Berlin nichts zu melden hat. - Folge: Außer absoluter Rechtsunsicherheit ist für die betroffenen Menschen vor Ort, Behörden und Betreiber immer noch nichts gewonnen. Die bisherigen Aussagen des Ministerpräsidenten aus Schleswig-Holstein sind endgültig als Beruhigungspillen für besorgte Wähler entlarvt.“
Die SPD-Landesgruppe Schleswig-Holstein hat in der Vergangenheit schon bekräftigt, dass wir lediglich ein zeitlich befristetes CCS-Gesetz befürworten, das den Weg nur für Forschungsprojekte und Modellvorhaben frei macht, unter der Voraussetzung einer wasserdichten Länderklausel mit wirksamem Veto.
Die Anhörung hat zusätzlich ergeben, dass ein verantwortbares CCS-Gesetz einhergehen muss mit einem gesetzlichen Rahmen für eine „Raumordnung unter der Erde“, weil sonst die Gefahr besteht, dass sich die Großkonzerne alle Optionen auf CCS-Speicherkapazitäten sichern und damit konkurrierende Nutzungen für die Energiewende – wie die Geothermie und für aus regenerativen Ressourcen gewonnene Speicherkapazitäten – mutwillig blockieren. Außerdem hat uns die Anhörung auch darin bestätigt, dass die CCS-Forschung keinesfalls das Ziel verfolgen darf, Kohlekraftwerke „ökologisch salonfähig“ zu machen, sondern dass man vorrangig zukünftigen Generationen nicht die Chance auf negative CO2-Bilanzen verbauen darf.



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