Am 29. Juni 2011 stand im Haushaltsausschuss der Anfang Juni auf Initiative der SPD vom Bundesrechnungshof (BRH) übermittelte Prüfbericht über die Durchführung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren auf der Tagesordnung (A-Drs. 17(8)3029). Dazu erklärt die stellvertretende Sprecherin der AG Haushalt und Obfrau der SPD im Rechnungsprüfungsausschuss, Bettina Hagedorn: „Trotz zahlreicher Verstöße gegen den gesetzlichen Rechtsanspruch von Eltern mit Kindern und teilweise willkürlichem Verwaltungshandeln von Krankenkassen hat sich das FDP-geführte Bundesgesundheitsministerium bisher geweigert, die Krankenkassen stärker an die Leine zu legen. Aktuell bestätigt haben sich die katastrophalen, von der Bundesregierung bislang geleugneten stetig abnehmenden Zahlen der Bewilligungen: Waren die Kosten für bewilligte Kuren von 2009 zu 2008 schon um 6% zurückgegangen, so belegt die neueste Statistik für 2010 einen zusätzlichen Rückgang von knapp 10% von 2010 gegenüber 2009: die Krankenkassen kürzen also auf dem Rücken der Eltern mit Kindern und hindern sie trotz Rechtsanspruch mit fadenscheinigen Argumenten durch teils nebulöse Verwaltungspraktiken, medizinisch erforderliche Kuren anzutreten.“
Haushaltsausschuss diskutiert die restriktive Bewilligungspraxis bei Mutter-Vater-Kind-Kuren - Hagedorn stellt Antrag
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Aufgrund der vom Bundesrechnungshof aufgezeigten eklatanten und willkürähnlichen Mängel bei der Bewilligungspraxis von Mutter-/Vater-Kind-Kuren hat die SPD im Haushaltsausschuss beantragt, dass die Bundesregierung kurzfristig verbindlich dafür sorgt, dass die „Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation“ (Begutachtungs-RL) entsprechend den Erkenntnissen des Bundesrechnungshofes konkreter und bestimmter gefasst wird, die Entscheidungskriterien für Mutter-Vater-Kind-Kuren vereinheitlicht und präzisiert werden, eine Sicherung höherer Qualität als bisher in der medizinischen Beurteilung der Anträge mit aussagekräftigen Ergebnissen verbindlich gewährleistet wird und die rechtlichen Vorschriften bei den Entscheidungen über Anträge zuverlässig eingehalten werden (A-Drs. 17(8)3072).
Hagedorn: „Der BRH-Bericht belegt: Statt ordnungsgemäßem Verwaltungshandeln agieren seit vier Jahren viele Krankenkassen bei der Bewilligung von Mutter-Vater-Kind-Kuren trotz gesetzlichen Rechtsanspruchs der betroffenen Eltern, als lebten wir in einer Bananenrepublik statt in einem Rechtsstaat. Logischerweise muss die Konsequenz jetzt sein, dass das FDP-geführte Gesundheitsministerium aufgefordert wird, den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes 1 : 1 Folge zu leisten und kurzfristig zu prüfen, ob künftig auch oder nur für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen besonders qualifizierte Ärzte Mutter-/Vater-Kind-Kuren verbindlich verordnen können sollten. Nur so würde die Praxis der Krankenkassen gestoppt werden, Mutter-Vater-Kind-Kuren als Sparstrumpf zu missbrauchen. Gleichzeitig wird angeregt, zur Nachhaltigkeit des Kurverlaufes im Anschluss an Mutter-Vater-Kind-Kuren weitere ambulante Vorsorgemaßnahmen verbindlich zu verordnen, deren Teilnahme dann Voraussetzung für die Bewilligung weiterer Mutter-Vater-Kind-Kuren sein sollte.“
Auf Initiative der SPD sollte der Haushaltsausschuss – unterstützt durch die Grünen und Linken - exakt dieses am gestrigen Abend unter TOP 43 beschließen.
Hagedorn: „Schwarz-Gelb konnte sich zur Unterstützung dieses Antrages heute im Haushaltsausschuss leider (noch) nicht entschließen. – Insofern geben wir der Koalition gerne eine Woche Bedenkzeit und werden den Antrag am 6. Juli im Haushaltsausschuss abschließend beraten.“
Findet der SPD-Antrag am 06. Juli eine Mehrheit, dann muss
die Bundesregierung dem Haushaltsausschuss über das Ergebnis ihres Handels bis Ende September 2011 berichten.
Hintergrund: Der BRH hat festgestellt, dass bei der Bewilligung von Mutter-Vater-Kind-Kuren das gesetzgeberische Ziel, den Verweis auf ambulante Angebote auszuschließen und stationäre Maßnahmen zu stärken in der Praxis nicht erreicht wird. Der gesetzgeberische Wille, der 2007 einerseits den Rechtsanspruch der Eltern auf Durchführung einer Mutter-Vater-Kind-Maßnahme sicherstellen sollte und dabei den Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ als Ablehnungsgrund ausschloss sowie andererseits eine klare, transparente und nachvollziehbare Statistik über die Maßnahmen vorsah, war jedoch parteiübergreifend zweifelsfrei vorhanden.
Laut BRH könne das Verhalten der Krankenkassen bei Versicherten den Eindruck der Willkür von Entscheidungen hervorrufen, die Verwaltungspraxis der Krankenkassen bei der Bearbeitung der Anträge von Mutter-Vater-Kind-Kuren sei intransparent und genüge nicht den sozialverfahrensrechtlichen Anforderungen. Der BRH bemerkte weiter, dass sofern der Gesetzgeber beabsichtigte, dass Anträge auf Mutter-/Vater-Kind-Kuren nicht unter Hinweis auf vorrangig wahrzu-nehmende ambulante Angebote abgelehnt werden dürfen, dieses Ziel nicht erreicht wurde und damit ein Zielkonflikt zu der vom Gesetzgeber beabsichtigten Stärkung der Mutter-/Vater-Kind-Kuren vorliegt, der nur durch eine gesetzliche Klarstellung beseitigt werden könne.



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