In der Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 29. Juni wurde der im letzten Herbst auf Initiative der SPD-Haushälter angeforderte Prüfbericht des Bundesrechnungshofes (BRH) über die Durchführungspraxis von Mutter-/Vater-Kind-Kuren behandelt.
Mit Bericht vom 7. Juni 2011 (A-Drs. 17(8)3029) kritisiert der BRH aktuell die gesetzlichen Krankenkassen für die restriktive Verwaltungs- und Genehmigungspraxis von Mutter-/Vater-Kind-Kuren, auf die es seit der Gesundheitsreform vor 4 Jahren einen Rechtsanspruch gibt. Fakt ist: Trotz dieser klaren Gesetzeslage kürzten die Kassen ihre Ausgaben für Mutter-Vater-Kind-Kuren 2009 gegenüber 2008 schon um gut 6 Prozent und zusätzlich 2010 sogar um weitere knapp 10 Prozent.
Jeder 4. Antrag wird abgelehnt – aber deutlich über die Hälfte aller Eltern mit Kindern müssen ihre Anträge in intransparenten Widerspruchs- und aufwendigen Klageverfahren erst ‚durchboxen‘ – dabei bleiben diejenigen, die die Kuren am nötigsten hätten – oftmals ‚auf der Strecke‘. Ablehnungen der Kassen fehle teils die Rechtsbehelfsbelehrung über Widerspruchsmöglichkeiten, Sachbearbeiter seien teilweise medizinisch ungeschult und entscheiden anstatt auf medizinischer Grundlage ‚nach Kassenlage ‘– der Bundesrechnungshof urteilt: diese mangelhafte Verwaltungspraxis der Krankenkassen erwecke teilweise den Eindruck willkürlicher Entscheidungen. Zusätzlich enthielten die Statistiken der Krankenkassen eine Fehlerquote von bis zu 40 Prozent, obwohl sie seit 2007 gesetzlich verpflichtet seien, vergleichbare Statistiken zu erstellen.
Hagedorn und Schurer beurteilen die Schilderungen des BRH zur Auswahlpraxis des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen als äußerst dramatisch. Dieser entscheide überwiegend nach Aktenlage, ohne persönlich mit den Antragsstellern in Kontakt zu treten. Die Gutachter würden darüber hinaus ihre Entscheidungen nur sehr unzureichend begründen.
Deshalb forderte die SPD in der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses in einem Antrag (A-Drs. 17(8)3072) die Bundesregierung auf:
1. Den vom Gesetzgeber eindeutig vorgegebenen Grundsatz der Pflichtleistung zu gewährleisten und Mutter-Vater.-Kind-Kuren zu stärken.
2. Verbindlich dafür zu sorgen, dass die Begutachtungs-Richtlinie „Vorsorge und Rehabilitation“ entsprechend den Erkenntnissen des BRH konkreter und bestimmter, insbesondere in Hinblick auf die Bewilligungspraxis, gefasst wird.
3. Kurzfristig dafür zu sorgen, dass die Entscheidungskriterien für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen vereinheitlicht, präzisiert und transparent gestaltet werden.
4. Dafür zu sorgen, dass eine hohe Qualität der medizinischen Beurteilung der Anträge gewährleistet wird und alle Rechtsvorschriften eingehalten werden.
5. Der BRH-Empfehlung folgend kurzfristig zu prüfen, ob auch oder nur für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen besonders qualifizierte Ärzte Mutter-Vater-Kind-Kuren verbindlich verordnen können.
6. Der BRH-Empfehlung folgend kurzfristig zu prüfen, ob zur nachhaltigen Behandlung im Anschluss an Mutter-/Vater-Kind-Kuren im Regelfall weitere ambulante Vorsorgemaßnahmen vorgesehen werden sollten, deren Teilnahme dann als Voraussetzung für die Bewilligung weiterer Mutter-/Vater-Kind-Kuren gewertet werden kann.
Hagedorn und Schurer: Union und FDP konnten sich zur Unterstützung dieses Antrages in der Sitzung des Haushaltsausschusses leider (noch) nicht entschließen. – Insofern geben wir der Koalition gerne eine Woche Bedenkzeit und werden den Antrag am 6. Juli 2011 im Haushaltsausschuss abschließend beraten.
Findet der SPD-Antrag am 6. Juli eine Mehrheit, dann muss die Bundesregierung dem Haushaltsausschuss über das Ergebnis ihres Handels bis Ende September 2011 berichten.