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Rechnungsprüfungsausschuss in Berlin bestätigt Kritik des Bundesrechnungshofes an der Fehmarnbeltquerung

Aktuelles

In seiner Sitzung vom 1. Oktober hat der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des Deutschen Bundestages das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgefordert, die vom Bundesrechnungshof bereits im April 2009 in einem äußerst kritischen Bericht vorgebrachten erheblichen Bedenken hinsichtlich der Finanzierung und der Kosten der Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung zu beachten und einen weiteren Bericht des Verkehrsministeriums und des Bundesrechnungshofes zur Risikobewertung des Projektes Ende 2011 zur Debatte im Ausschuss vorzulegen. Auf Vorschlag der Hauptberichterstatterin für Verkehr im Rechnungsprüfungsausschuss, Bettina Hagedorn (SPD), wurde mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, und FDP bei Enthaltung der Grünen gegen die Stimmen der Linkspartei außerdem das Bundesministerium aufgefordert, einerseits nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens und Vorlage der Planfeststellungsunterlagen und andererseits nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens dem Rechnungsprüfungsausschuss jeweils einen weiteren Bericht über die dann aktuellen Kosten und Risiken der Hinterlandanbindung vorzulegen.

Außerdem fordert der Rechnungsprüfungsausschuss das Verkehrsministerium auf, die Planfeststellung für die Schienenhinterlandanbindung bis in den Knoten Hamburg unter Berücksichtigung des Raumordnungsverfahrens voranzutreiben. (Originalwortlaut des Beschlusses als Anlage).
Bettina Hagedorn: „Fast 1 ½ Jahre hat es gedauert, bis der Rechnungsprüfungsausschuss den äußerst kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes vom April 2009 zur Hin-terlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung trotz Staatsvertrag zustimmend gewürdigt hat. Viele Entwicklungen in dieser Zeit mit steigenden Kosten, sinkenden Verkehrsprognosen sowie massiven Protesten der Anwohner in Ostholstein mögen dazu beigetragen haben. Auch das gewachsene Kostenbewusstsein von Abgeordneten, die angesichts einer dramatischen Unterfinanzierung des Bundesverkehrswegeplanes erkennen, dass der Euro nur einmal ausgegeben werden kann und Großprojekte - wie Stuttgart 21 - andere wichtige Verkehrsvorhaben blockieren, haben die heutige Zustimmung im Ausschuss vermutlich ermöglicht und bestätigen nachträglich die berechtigte Kritik des Bundesrechnungshofes vom April 2009. Mit diesem Beschluss kommt eine kontinuierliche Kosten-Nutzen-Transparenz in das Planungsverfahren zur Hinterlandanbindung bis zum Ende des Planfeststellungsverfahrens (mindestens 2015). Es ist ein Erfolg, dass Bundesverkehrsministerium und Bahn künftig ihre Zahlen auf den Tisch legen und mit den Abgeordneten diskutieren müssen, und es ist gut, dass der Bundesrechnungshof dieses Projekt auf Dauer kritisch begleiten wird.“
Der vorliegende Bericht des Verkehrsministeriums vom 28. Ja-nuar 2010 macht deutlich, dass die bis 2018 vom deutschen Steuerzahler zur Verfügung zu stellenden Baukosten durch Veränderungen im Ausbauplan statt ursprünglich 300 Mio. € bei jetzt 600 Mio. € liegen werden, wovon bisher kein Cent im Bundeshaushalt und Finanzplan dargestellt und gegenfinanziert ist. Des weiteren wurde Ende Juni 2010 öffentlich, dass das Verkehrsministerium die ursprünglich und bei Abstimmung über den Staatsvertrag im Parlament im Juni 2009 noch mit 149 Güterzügen pro Tag kalkulierte Verkehrsdichte auf 54 bis 78 Güterzüge täglich in der Prognose halbieren musste. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist mit seinem Beschluss den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes gefolgt und hat einen ganzen Katalog von Forderungen mit Berichtspflicht bis Ende 2011 beschlossen. Im einzelnen:
a) einen Projektablaufplan mit kontrollierbaren Meilensteinen von heute bis zum Jahr 2018 festzulegen,
b) kurzfristig die Ausbauziele für die Strecke von Hamburg bis Puttgarden mit Dänemark abzustimmen und ggf. anzupassen, und c)folgende Risiken zu bewerten: den Ausbau des zusätzlichen Gleises von Hamburg Wandsbek bis Bad Oldesloe, die Fehmarnsundbrücke sowie Anpassungen im Knoten Lübeck.
Hagedorn: „Dieser heutige Beschluss des Rechnungsprü-fungsausschusses macht deutlich, dass die Zweifel im Par-lament trotz Staatsvertrag angesichts von steigenden Kosten, sinkenden Verkehrsprognosen und zunehmenden Bürgerprotesten wachsen. Auch jene, die dem Staatsvertrag im letzten Juni zustimmten, sehen angesichts von Schuldenbremse und Sparhaushalten die Finanzierungsräume des Staates schwinden. Da ist es gut, dass endlich absolute Kostentransparenz beim Großprojekt Beltquerung gesichert ist und der Bundesrechnungshof bei künftigen Berichtspflichten des Ministeriums als unabhängiger ‚Wächter‘ der Steuerzahler sein kritisches Augenmerk auf dieses Großprojekt richtet. Als Gegenerin dieses Mammutprojektes hoffe ich natürlich, dass diese Transparenz dazu beiträgt, dass andere Abgeordnete – vor allem in Dänemark – noch einmal neu nachdenken! Vor diesem Hin-tergrund ist mir völlig unverständlich, warum die Abgeordneten von Grünen und Linkspartei diesen Beschluss mit dem Hinweis auf ihre grundsätzliche Ablehnung des Gesamtprojektes nicht unterstützt haben. Mit dieser Frontalopposition kommen die Beltquerungsgegner keinen Schritt weiter. Da der Staatsvertrag geschlossen ist, muss es vorrangig darum gehen, nach Artikel 22 des Staatsvertrages die Modalitäten für die sogenannte ‚Ausstiegsklausel‘ für erneute Vertragsverhandlungen beider Staaten zu klären – dabei können sich die Beltquerungsgegner keinen stärkeren Verbündeten als den Bundesrechnungshof wünschen.“

   Bundesrechnungshofbericht April 2009
   BMVBS Bericht Januar 2010
   Fragen von MdB Hagedorn an das BMVBS April 2010
   Schreiben vom Staatssekretär des BMVBS Prof. Klaus-Dieter Scheurle an Bettina Hagedorn, MdB vom 2. Juni 2010
   RPA Beschluss 1. Oktober 2010