Zu dem in der Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 4.10. vorgelegten Bericht „Unter unseren Verhältnissen II… - Atlas der Sozialkürzungen der Bundesregierung 2011-2014“ der Paritätischen Forschungsstelle erklärt die Hauptberichterstatterin für Arbeit und Soziales im Haushaltsausschuss Bettina Hagedorn (SPD) ergänzend und klar stellend (zur PE von gestern!):
„Um die erschreckenden Fakten der von der Paritätischen Forschungsstelle errechneten Zahlen in seiner Dimension unmissverständlich klarzustellen: Unser Land - Schleswig-Holstein - verliert durch die geplanten Kürzungen von CDU und FDP im Sozialbereich von 2011 bis 2014 allein bei den regional unterschiedlich wirksamen Maßnahmen (die in der Studie betrachtet wurden) pro Jahr durchschnittlich über 125 Mio. Euro – in der Summe werden es bis 2014 demnach über 500 Mio. Euro sein! Diese Kürzungen betreffen ausschließlich die Qualifizierungsangebote für Langzeitarbeitslose in JobCentern, die Streichung des Übergangsgeldes für Langzeitarbeitslose, das gestrichene Elterngeld für Frauen im ALG-II-Bezug und Geringverdiener sowie die Streichung des Heizkostenzuschusses. Hinzu kommt, dass es zusätzlich eine beschlossene „Strukturelle Einsparung“ im ‚Haushaltsbegleitgesetz‘ von bundesweit 10 Mrd. Euro (2011 1,5 Mrd. €, 2012 2,5 Mrd. €, 2013 und 2014 je 3 Mrd. €) bei der Bundesagentur für Arbeit unter dem Stichwort „Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen“ geben wird, die zwar nicht regional unterschiedlich, sondern wie ein ‚Rasenmäher‘ wirkt, die aber den Arbeitsämtern in Schleswig-Holstein für die Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitslosen im ALG I-Bezug zusätzlich ein Minus von knapp 350 Mio. € bis 2014 bescheren wird. Wir reden also in Wahrheit über ein Minus von ca. 850 Mio. Euro für Schleswig-Holstein im Bereich ‚Arbeit und Soziales‘ in gerade einmal vier Jahren!“
Sozialkürzungen des Bundes kosten Schleswig-Holstein 850 Mio. € bis 2014
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Bemerkenswert ist bei diesen „Einsparungen“ vor allem, dass sie überwiegend nicht gleichmäßig auf die Jahre verteilt werden, sondern sich von Jahr zu Jahr dramatisch steigern.
Hagedorn: „Auf diese Art und Weise will Schwarz-Gelb offenbar einerseits die Auflagen aus der Schuldenbremse im Grundgesetz und im Finanzplan bis 2014 formal erfüllen und schreibt schon heute im Gesetzblatt fest, was an sozialer Kälte erst 2013 und 2014 – also NACH der nächsten Bundestagswahl – die Menschen und Regionen mit voller Wucht treffen wird. Andererseits versuchen CDU/FDP mit diesem ‚Trick‘ die Protestfront gegen den Kahlschlag im arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Bereich klein zu halten.“ Die SPD-Bundestagsabgeordnete rechnet auf der Grundlage der DPWV-Studie akribisch vor, wie sich allein die gut 500 Mio. Euro, die binnen vier Jahren in Schleswig-Holstein gekürzt werden, von ca. 52,4 Mio. Euro 2011, auf schon ca. 86,6 Mio. Euro 2012, auf ca. 155,1 Mio. Euro 2013 und auf satte ca. 206,51 Mio. € 2014 steigern werden. Diese Zahlen lassen sich auch in eine Kürzung pro Einwohner in Schleswig-Holstein umrechnen: Wie bereits veröffentlicht (Presseerklärung vom 6.10.) werden die Kürzungen im Jahresdurchschnitt 2011 bis 2014 bei 44,14 Euro pro Einwohner in liegen. Differenziert auf die konkreten Jahre bedeutet das aber in Wahrheit eine Kürzung landesweit pro Einwohner 2011 von 18,48 Euro, 2012 von 30,55 Euro, 2013 von 54,71 Euro und 2014 von 72,82 Euro – in den Flächenkreisen und Kreisfreien Städten wirken sich diese Kürzungen dann zusätzlich so diametral unterschiedlich aus, wie bereits gestern beschrieben.
Hagedorn: „Diese sich bis 2014 verstärkende Wirkung des sozialen Kahlschlags wird verstärkt durch die zusätzlichen knapp 350 Mio. € Kürzungen bei der Bundesagentur für Arbeit zu Lasten von Arbeitslosen im ALG-I-Bezug: Während in Schleswig-Holstein allein hier 2011 über 50 Mio. € gekürzt werden, sind es 2012 schon über 84 Mio. € und 2013 und 2014 jeweils über 100 Mio. €. In der Summe heißt das nichts Anderes, als dass sich die verschiedenen Sozialkürzungen von deutlich über 100 Mio. Euro 2011 auf deutlich über 300 Mio. Euro 2014 drastisch steigern werden. Dieses ist eine sozial- und arbeitsmarkpolitische Katastrophe, die Schleswig-Holstein kaum verkraften kann. Ich appelliere an die Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP am 28. Oktober dem Haushaltsbegleitgesetz im Bundestag in 2./3. Lesung nicht zuzustimmen!“
Wichtig ist herauszustellen, dass der Regierungsentwurf des Haushaltsbegleitgesetzes zusätzlich eine weitere Kürzung im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorsieht: Das Streichen der Rentenbeiträge für Langzeitarbeitslose (1,8 Mrd. € pro Jahr) sowie der Wegfall der Erstattung „einigungsbedingter Leistungen“ an die Rentenversicherung (300 Mio. € pro Jahr). Diese Kürzung von insgesamt 8,4 Mrd. Euro bis 2014 fehlt anteilig AUCH den Schleswig-Holsteinern: diese Kürzung reißt ein 8,4 Mrd.-Euro-Loch in die Schwankungsreserve der Rentenversicherung und setzt die Rentenbeiträge ‚unter Druck‘ – NACH 2014!



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