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Unentgeltliche Weitergabe von 6000 LKW und Anhängern an THW und Katastrophenschutzorganisationen vom Bund nutzen!

Pressemitteilungen

(In der Anlage finden Sie den Brief von Bettina Hagedorn an Bundesminister de Maiziere sowie ihre Berichtsanforderung im Haushaltsausschuss – beide vom 8.2.2012 - sowie beide Antworten vom 8.3.2012 aus Verteidigungs- und Finanzministerium)

Seitdem der Haushaltsausschuss auf Initiative der SPD-Abgeordneten Bettina Hagedorn am 13. November 2008 beschloss, dass das THW und das Bundesamt für Katastrophenschutz entbehrliche Fahrzeuge und Ausstattungsgegenstände unentgeltlich an Hilfsorganisationen weitergeben können, haben die fünf Hilfsorganisationen in Schleswig-Holstein davon leider bisher nicht profitiert – das erfuhr die stellvertretende haushaltspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion jetzt durch die Antwort des Finanzministeriums auf ihre Berichtsanforderung im Haushaltsausschuss vom 8. Februar 2012.

Hagedorn: „Leider wurden die Präsidenten von Arbeiter Samariter Bund (ASB), DLRG, DRK, Johanniter Unfall Hilfe und Malteser Hilfsdienst erst fast 1 ½ Jahre nach Beschlussfassung am 30. März 2010 über diesen Beschluss des Haushaltsausschusses informiert – weswegen 2010 erstmalig nur 4 Fahrzeuge und 2011 7 Fahrzeuge bundesweit unentgeltlich abgegeben wurden … und die landeten fast alle in Bayern, Baden-Württemberg und Bremen/Niedersachsen. Das ist sehr bedauerlich, weil es Bedarf sicher auch im hohen Norden gegeben hätte. Wichtig ist mir darum ein Appell an THW und die fünf Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen, jetzt nicht die ab 2012 über das Bundesverteidigungsministerium gebotene Chance verstreichen zu lassen und sich um die durch einstimmigen Beschluss des Haushaltsausschusses ca. 6000 unentgeltlich zur Verfügung stehenden LKW und Anhänger zu bewerben. Dieser Appell ist deshalb offenbar dringlich, weil der Verteidigungsminister mir jetzt schreibt, dass er ‚eine reaktive Vorgehensweise verfolgt‘ und die Hilfsorganisationen nicht ausdrücklich informiert.“
Bettina Hagedorn hatte am 8. Februar ebenfalls Verteidigungsminister de Mazière angeschrieben und erhielt jetzt zu Anzahl, Art und zum Verfahren der Fahrzeugabgabe ausführliche Auskunft in einem persönlichen Brief.
Hagedorn: „Fast 3 Monate nach Beschlussfassung durch den Haushaltsausschuss hat Bundesverteidigungsminister de Maizière Auskunft gegeben, wie die konkrete Verfahrensweise für eine Fahrzeugübernahme durch die Katastrophenschutzorganisationen vorgesehen ist. Von den ca. 6.000 LKW und Anhängern, die sich teils durch besondere Geländegängigkeit auszeichnen und grundsätzlich für die Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen geeignet sind, wurden 1.200 für das THW reserviert, dessen eigener Fahrzeugbestand auch noch unterdeckt ist – 200 LKW und 176 Anhänger stehen für das THW zur Auslieferung an. Ich hoffe, dass auch das THW Schleswig-Holstein seinen Bedarf erfolgreich angemeldet hat. In jedem Fall hat die Stadt Lauenburg offenbar den Bedarf für 3 LKW für die Freiwillige Feuerwehr angemeldet, wofür eine Genehmigung ansteht. Ich wünsche mir, dass auch die Hilfsorganisationen aus dem Norden von den verbleibenden 4.800 zu vergebenden LKW und Anhängern profitieren – interessierte Bewerber sollten sich sputen. Interessierte Gliederungen des THW und der Katastrophenschutzorganisationen können ihre Anfragen über die Geschäftsstellen ihrer Bundesverbände an das Bundesministerium der Verteidigung, Referat Rü II (ab 01. April 2012 Referat AIN III 5), Fontainengraben 150, D-53123 Bonn richten. Nach einer Prüfung im Verteidigungsministerium und der Genehmigung durch das Finanzministerium wird das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung die konkrete Fahrzeugübergabe abwickeln. Ich hoffe, dass von dieser neuen Möglichkeit zahlreich Gebrauch gemacht wird und dass die Übergabe der Fahrzeuge möglichst unbürokratisch und unkompliziert stattfinden kann, ganz so, wie es sich der Haushaltsausschuss im November 2011 vorgestellt hat.“

Hintergrund: Mit Beschluss des Haushaltsausschusses vom 10. November 2011 (A-Drs. 17(8)3986neu) wurde festgelegt, dass die Bundeswehr sowohl an das THW wie auch an andere bundesweit anerkannte Katastrophenschutzorganisationen entbehrliche Fahrzeuge und Materialien unentgeltlich weitergeben kann. Möglich wurde dies durch einen Haushaltsvermerk, den der Haushaltsausschuss während der Etatberatungen für 2012 in den Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2012 einfügte.
Einen analogen Haushaltsvermerk gibt es bereits seit dem Haushaltsjahr 2009 im Einzelplan 06 des Innenministeriums für den Fahrzeug- und Ausstattungsbestand des ergänzenden Katastrophenschutzes sowie des THW.

Berichtsanforderung im Haushaltsausschuss

Brief von Bettina Hagedorn an Bundesminister de Maiziere

Antwort de Maiziere

Antwort aus dem BMF