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Persönliche Erklärungen nach § 31 GO

Nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages kann jedes Mitglied des Bundestages nach Schluß der Aussprache zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist.

Als eine von 13 SPD-Abgeordneten habe ich am 18. Juni 2009 gegen den Staatsvertrag zur Festen Fehmarnbeltquerung gestimmt und dazu eine Persönliche Erklärung abgegeben

Ich nutze diese Möglichkeit oft, um mein persönliches Abstimmungsverhalten den Wählerinnen und Wählern gegenüber detailliert zu erklären - seit 2006 habe ich allein 15 Persönliche Erklärungen nach § 31 abgegeben, die Sie alle im folgenden nachlesen können.

02.07.2020   Erklärung zum Entschließungsantrag "Übergesetzlicher Lärmschutz an der Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung"
04.03.2020   Erklärung zum humanitären Aufnahmeprogramm
24.03.2017   Erklärung zum Infrastrukturabgabengesetzes
28.04.2016   Erklärung zum Thema Fracking
25.02.2016   Erklärung zum Thema Glyphosat
25.09.2014   Erklärung zum Freihandelsabkommen TTIP
03.07.2014   Erklärung zur Sachgrundlosen Befristung
27.06.2014   Erklärung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
24.06.2014   Erklärung zum Haushaltsänderungsantrag der Grünen
22.05.2014   Erklärung Sukzessivadoption
21.02.2014   Erklärung zur Diätenreform
30.01.2014   Erklärung Genmais 2014
13.06.2013   Erklärung Bankenunion
16.05.2013   Erklärung WSV und Abfallentsorgung
26.10.2011   Erklärung zur EFSF-Reform
25.03.2011   Erklärung Afghanistan
25.02.2011   Erklärung zu Regelbedarfen
03.07.2009   Erklärung zum Wahlrecht
18.06.2009   Erklärung zum FFBQ-Staatsvertrag
29.05.2009   Erklärung zur Schuldenbremse
13.05.2009   Erklärung Genmais 2009
05.06.2008   Erklärung Flüchtlinge Irak
14.06.2007   Erklärung zu Asyl-Richtlinien
30.06.2006   Erklärung Föderalismusreform I

29.06.2006

   Erklärung zur Entfernungspauschale

Hintergrund zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages: Das Grundgesetz stattet die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit dem so genannten freien Mandat aus. Die Abgeordneten sind somit nicht an Aufträge und Weisungen gebunden. Wir unterliegen aber der Geschäftsordnung, die sich der Deutsche Bundestag laut Artikel 40 des Grundgesetzes gibt. Sie regelt unter anderem Redezeiten im Plenum und Verhaltensregeln der Abgeordneten. Die Regeln enthalten keine allgemeine Berufsethik für die Volksvertreter. Ein Katalog listet präzise die Anzeigepflichten und Verbotstatbestände auf und enthält auch eine Regelung für den Fall der Nichtbeachtung.