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Erneuerbare Energien sind unser Zukunft! (Archiv bis 2012)

Es gibt gute Gründe sich für Erneuerbare Energien zu engagieren: Immer knapper – und damit immer teurer – werdenden fossile Brennstoffe und die Einsicht, dass Atomenergie eine durch hochgiftigen Atommüll und die Gefahr von atomaren Unfällen für alle Menschen überaus gefährliche Technologie und somit keine Energieträger der Zukunft ist, sind zwei der wichtigsten. Seit gut drei Jahrzehnten bin ich Atomkraftgegnerin und engagiere mich konsequent für den Einsatz Erneuerbarer Energien in Ostholstein und Schleswig- Holstein. Bereits jetzt können in Schleswig-Holstein knapp 50 Prozent des Strombedarfs aus Windkraft gedeckt werden. Die Perspektive bis 2020 ist klar: Schleswig-Holstein kann Energieexporteur werden! In Schleswig-Holstein liegt unser Fokus eindeutig auf der Windenergie, aber auch Solarenergie und Wasserkraft müssen deutschlandweit gefördert werden. Nur gemeinsam können die verschiedenen erneuerbaren Energiequellen die Energieerzeugung in Deutschland gänzlich revolutionieren – weg von Kohle, Gas und vor allem Atomenergie, hin zu Sonne, Wind und Wasser! Die erneuerbaren Energien haben das Potential die Versorgungssicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten. Der Ausbau der erneuerbaren Energien sorgt nicht nur für Ökostrom, sondern auch für Arbeitsplätze und sprudelnde Gewerbesteuereinnahmen in den Kommunen! Gerade in den ländlichen, strukturschwachen Regionen an unseren Küsten garantieren die Windparks die Steuereinnahmen, die in den Dörfern für Zukunftsentwicklung und Lebensqualität gebraucht werden – bei Schwarz-Gelb ist diese Entwicklung bedroht, weil Klientelpolitik und die Lobbyisten der Energiekonzerne den Kurs bestimmen!
 


1 Jahr nach Fukushima – Schwarz-Gelb bremst Solarbranche und Erneuerbare Energien aus

12.03.2012
(In der Anlage finden Sie die Reden der CDU-Abgeordenten Dr. Michael Paul vom 8.3.2012 und Michael Fuchs vom 9.3.2012)

Im Deutschen Bundestag wurde gestern (8.3.2012) zum Jahrestag der Katastrophe von Fukushima am 11. März vor einem Jahr der Opfer in Japan gedacht und die stockende Energiewende in Deutschland kontrovers diskutiert. Heute nun debattierte der Bundestag mindestens ebenso kontrovers und emotional die kurzfristige radikale Absenkung der Solarförderung, die CDU/CSU/FDP im besten Einvernehmen mit den Energieriesen RWE, E.on, Vattenfall und EnBW beschlossen haben vorzunehmen. Anlass für die SPD-Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein Bettina Hagedorn, die bisher nur halbherzig umgesetzte schwarz-gelbe Energiewende am aktuellen Beispiel der radikalen Kürzung bei Photovoltaik-Anlagen aufs Korn zu nehmen:


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Schwarz-Gelb kürzt Solarförderung drastisch zum 1. April

29.03.2012 Namentliche Abstimmung - gegen die SPD und das Votum aller Sachverständiger!
(In der Anlage finden Sie den Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion zur Solarförderung vom 27. März 2012, BT-Drs. 17/9157)
Um ca. 15:45 Uhr diskutierte der Deutsche Bundestag heute über eine Stunde lang die von Schwarz-Gelb gegen heftigen Protest beabsichtigte radikale Absenkung der Solarförderung zum 1. April – und stimmte namentlich darüber gegen die geschlossene Opposition ab. Zwar gab es marginale Änderungen am Gesetzentwurf, die maßgeblich durch den öffentlichen Druck nach einer von SPD und Grünen initiierten Sachverständigenanhörung am 21. März erfolgten – aber „die reichen bei weitem nicht!“ kommentiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Hagedorn aus Ostholstein das „schwarz-gelbe Anti-Solar-Gesetz“ und das „Nein“ der SPD dazu nach der Debatte:

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23.07.2010: Einweihung Windparkanlage auf Fehmarn

eingestellt: März 2011


Am 23.07.10 nahm Bettina Hagedorn auf Einladung an der Einweihung des Bürgerwindparks Westfehmarn teil. Die Geschäftsführer Klaus Reese und Hans-Heinrich Schmidt eröffneten die Anlage.

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Pressemitteilung vom 09.06.2009:Windenergienutzung im Norden Ostholsteins: Bettina Hagedorn bringt Windmüller und Innenministerium an einen Tisch

eingestellt: März 2011 Im Rahmen der Aufstellung des Landesentwicklungsplans hat sich im Norden Ostholsteins die Windenergienutzung im Zusammenspiel mit Landschaftsschutz und Tourismus als Konfliktthema herauskristallisiert. Deshalb haben sich am 9. Juni 2009 auf Einladung von Bettina Hagedorn SPD- Politiker von Bund, Land, Kreis und Kommune mit Vertretern der Windkraftbranche bei Schleswig- Holsteins Innenminister Lothar Hay (SPD) und dem Chef der Landesplanung, Kurt Püstow, zu einem Gespräch über die Lösung dieser Konflikte getroffen.

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Windenergie – ein Teilbereich der erneuerbaren Energien

Energie aus Windkraft ist umweltfreundlich und sicher: Anders als beispielsweise bei Kohlekraftwerken wird kein CO2 freigesetzt und die Gefahr eines Supergaus wie bei Atomkraftwerken besteht ebenfalls nicht. Da die Windkraft als relativ neuer Energiesektor bis vor wenigen Jahren ein Nischendasein fristete, sind die Potentiale sehr groß. Bereits heute decken wir in Schlewsig-Holstein 35 Prozent des Energiebedarfs mit Strom aus Windkraft. Durch Repowering, Offshoreanlagen und weiter Onshore-Windparks wollen wir diesen Anteil weiter steigern. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz (InPBeschlG) unterstützen diese Entwicklung weiter.
 


Windenergie als Wirtschaftsfaktor

Deutschland ist mit 60.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 4 Milliarden Euro Spitzenreiter in der Branche Windenergie. Die Boombranche Windenergie wirkt sich vor allem positiv für mittelständische Unternehmen aus. Durch die Vorreiterrolle Deutschlands und den damit einhergehenden Vorsprung in Technologie und Innovation erschließen sich auch große Märkte im Ausland.
 


Zukunft der Windenergie

Durch den Klimawandel kommt dem Bereich erneuerbare Energien immer mehr Bedeutung für die Zukunft zu. Auch die immer knapper werdenden fossilen Brennstoffe lassen Windenergie sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht auf lange Zeit als die bessere Alternative erscheinen, denn die Kosten für Gas und Öl steigen fortwährend. Die Windenergie hingegen hat das Potential, zusammen mit den anderen erneuerbaren Energien die Versorgungssicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten. Sie lässt uns auch von den Krisenregionen, aus denen ein Großteil der fossilen Brennstoffe stammt, unabhängig werden.
 


Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist am 1. April 2000 in Kraft getreten. Es regelt die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland. Neues Ziel der Bundesregierung ist der Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung auf 30 % bis 2020 als eines der zentralen Elemente des Klimaschutzes. Derzeit tragen erneuerbare Energien knapp 12 % zur Stromversorgung bei. Der Anteil der Windenergie am Stromverbrauch lag in 2006 bei 5,6 %. Das EEG beinhaltet eine Mindestpreisregelung kombiniert mit einer Verpflichtung der Netzbetreiber zur Abnahme und Vergütung des Stroms aus erneuerbaren Energien. Es handelt sich beim EEG um ein wirtschaftlich effizientes System: Die Vergütung ist degressiv gestaltet, bei Windenergie richtet sich die Vergütung weiterhin nach der Standortqualität. Eine Laufzeit von 20 Jahren gewährleistet Planungs- und Investitionssicherheit.
 


Das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz

In Kraft getreten am 17. Dezember 2006 hat das InBeschlG eine Beschleunigung der Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben zum Ziel. Das Gesetz ermöglicht: Entbürokratisierung bei den Zulassungsverfahren soweit möglich und mit EU-Recht vereinbar - ohne einseitige Belastung von Öffentlichkeitsbeteiligung oder Umweltschutz. Das stärkt den Standort Deutschland mit allen positiven Auswirkungen für Wachstum und Beschäftigung. Damit haben wir in gemeinsamer Anstrengung auch mit den Ländern ein wichtiges Vorhaben erfolgreich umgesetzt und ein weiteres Reformvorhaben eingelöst.