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Kein CCS und Fracking!

Juli 2009: Protest in Heiligenhafen


Fracking: unkalkulierbare Risiken!

Beim Fracking werden Erd- und Gesteinsschichten aufgebrochen um der Erde mit dem Einsatz von hochgiftigen Chemikalien tief liegende Erdöl- und Erdgasschichten zu entreißen. Zu befürchten sind Verunreinigungen von Grund- und Oberflächenwasser durch die eingesetzten Gifte, Lärmbelästigung durch die Bohrarbeiten, Auswirkungen auf die Qualität unserer Landwirtschaftlichen Produkte und natürlich auch Unfälle, durch die Gifte und verunreinigtes Brauchwasser austreten könnten. Die SPD steht zusammen mit den Grünen für eine erfolgreiche, schnelle und vollständige Energiewende. In Schleswig-Holstein decken wir bereits heute mehr als 50 Prozent unseres Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien und die Kurve zeigt weiter steil nach oben. Vor diesem Hintergrund ist Fracking ein Rückschritt, fossile Brennstoffe sind Energieträger der Vergangenheit. Zudem birgt das Fracking ebenso wie übrigens die unterirdische Speicherung von CO2 (CCS) bisher unübersehbare Risiken.

Unsere Position als schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete und ebenso die der SPD-geführten Landesregierung zum Fracking ist klar: Wir lehnen Fracking aufgrund der unabsehbaren Risiken für Mensch und Umwelt ab! So steht es auch im Koalitionsvertrag (Zeilen 1589 - 1593) für das Land Schleswig-Holstein. Folgerichtig setzt sich unsere Landesregierung im Bundesrat mit einer Gesetzesinitiative für ein bundesweites Verbot des umwelttoxischen Frackings ein. Auch in unserem Regierungsprogramm (auf Seite 40) für die Bundestagswahl 2013 positionieren wir uns eindeutig: Verzicht auf Fracking, bis alle Risiken für Gesundheit und Umwelt bewertet und ausgeschlossen wurden. Meine persönliche Einschätzung ist, dass wir erstens das Fracking im Schleswig-Holstein, dem Vorreiterland der Energiewende, nicht einmal ansatzweise brauchen, und dass zweitens die Risiken durch die beim Fracking eingesetzten hochgiftigen Chemikalien für Mensch und Natur unvorhersehbar sind. Deswegen kann es nur eine verantwortungsvolle Position zum Fracking geben: Ein bedingungsloses Verbot von Fracking mit umwelttoxischen Chemikalien!

CCS: Kein Endlager für giftiges CO2 in unserem Boden! CCS (Carbon Dioxide Capture and Storage) steht für die Abscheidung, dauerhafte Verpressung und Einlagerung von Kohlenstoffdioxid unter dem Erdboden zum Beispiel aus Kohlekraftwerken und der Industrieproduktion. Die wenigen Gebiete, in denen die CO2-Verpressung in Deutschland möglich ist, liegen unter anderem in Ostholstein und im deutschen Wattenmeer, welches als UNESCO-Weltnaturerbe und als vogelreichstes Gebiet Europas von besonderer Bedeutung ist. Obwohl die langfristigen Auswirkungen der Technologie noch nicht hinreichend erforscht sind, soll trotzdem CO2 in großem Ausmaß eingelagert werden. Ein Entweichen von hochkonzentriertem CO2-Gas aus Pipelines bzw. Lagerungsstätten könnte unvorhersehbare Folgen für Mensch und Umwelt haben, so kann das Gas aus Lagerstätten in den Boden und das Grundwasser oder im schlimmsten Falle auf dem direkten Weg durch Lecks in den Pipelines an die Oberfläche gelangen.

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Pressemitteilung vom 27.08.2010: CCS-Gesetz: Bundesregierung muss Glaubwürdigkeit schaffen!

eingestellt: März 2011 Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (KSpG) erklärt Dr. Ernst Dieter Rossmann, in seiner Funktion als Sprecher der SPD-Landesgruppe Schleswig-Holstein für alle Mitglieder den Standpunkt der Gruppe.

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LN-Kolumne vom 18.04.2009: Zum Irrweg unterirdischer CO2-Speicher

eingestellt: März 2011 In diesen Wochen tritt eine EU-Richtlinie zur Abscheidung und Lagerung von Kohlendioxid in Kraft, die das Europaparlament im Dezember 08 beschlossen hat – 2 Jahre hat die Bundesrepublik jetzt Zeit, hierfür nationales Recht zu schaffen. In Berlin macht vor allem das Wirtschaftsministerium „Dampf“ und will ein entsprechendes Gesetz noch VOR der Sommerpause durch den Bundestag bringen. Für diese Eile aber gibt es keinen Grund – außer den Druck der Energiemonopolisten wie RWE und E.on, die auf die 300 Mio. Euro umfassende EUFörderung ab 2015 der europaweit zwölf Pilotvorhaben „schielen“. Der ehemalige CDU-Wirtschaftsminister Austermann hatte bereits im Februar 2008 zusammen mit RWE dafür geworben, dass so ein Pilotvorhaben ausgerechnet in Schleswig-Holstein entstehen könnte und die Weichen auch in Ostholstein für eine CO2-Endlagerung gestellt – die Zuständigkeit dafür wollte er nach Bergbaurecht in Länderhoheit ansiedeln, obwohl das Bergbaurecht für eine Endlagerung gar nicht greift. Welch eine Verharmlosung des Gefährdungspotentials der CCS-Technologie, die weltweit noch in den Kinderschuhen steckt! Das Bundeskabinett hat nun zwar am 1. April auf Druck „interessierter Kreise“ einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Erprobung und Entwicklung der so genannten CCSTechnik regeln soll – die Zeit bis Ende Juni, dieses folgenschwere Regelwerk samt Expertenanhörung angemessen im Bundestag zu beraten, halte ich aber für zu knapp und darum utopisch, denn zwischen SPD- und CDU/CSU-Fraktion gibt es reichlich Konflikte zu diesem brisanten Thema: z.B sieht der Gesetzentwurf vor, dass schon 30 Jahre nach Stilllegung eines C02-Speichers die Verantwortung für dessen Risiken auf den Staat übergehen sollen trotz bislang vollkommener Unkenntnis über die Langzeitsicherheit – die stellv. CDU-Fraktionsvorsitzende Katharina Reiche brandmarkt diese Regelung als „wirtschaftsfeindliche CCS-Verhinderungsstrategie“ und will die Verantwortlichkeit für die Lagerstätten auf 20 Jahre (!) für die Energieversorger begrenzen – ich hingegen stehe mit vielen SPD-Kollegen dafür, dass selbst 30 Jahre viel zu kurz sind: der Atommüll in Asse lässt grüßen! Das Verursacherprinzip muss gelten - es wäre unverantwortlich, wenn die Unternehmen, die neue Kohlekraftwerke bauen und damit dicke Gewinne einstreichen wollen, gleichzeitig dem Staat und Steuerzahler die finanziellen und ökologischen Risiken überlassen dürften! So wird wohl erst NACH der Bundestagswahl eine neue Koalition das Gesetz auf den Weg bringen – und der Bürger muss entscheiden, wem er die Verantwortung dafür anvertrauen will.